Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 14.12.2021 (Beschluss-Nr. 161/2021) über mögliche Fernwärmeausbaupläne im Ortsteil Mitterfelden beraten. Im Zuge der damaligen Beratung wurde ein Ausbauplan vorgestellt, der im Jahr 2024 den Ausbau der „Nocksteinstraße“ sowie der „Watzmannstraße Süd/Am Weitfeld“ vorsieht.
In diesem Bauabschnitt ist von Seiten der Gemeindewerke geplant, die Wasserhauptleitung inkl. Hausanschlussleitungen zu erneuern und Fernwärmeleitung neu zu errichten.
Weitere Planungsabstimmungen mit den Sparten Strom und Breitband erfolgen nach dem Ausbaubeschluss. Diese wurden aber bereits über das Projekt informiert.
Die Gemeindewerke führen die Planungsleistungen nach HOAI selbst aus. Entwurfspläne mit einer Kostenschätzung wurden erstellt. Die Hausbegehungen gemeinsam mit den interessierten Anwohnern sind abgeschlossen. Kundengespräche wurden geführt und Herstellungskosten in einem Angebot übermittelt. Das Projekt wird anhand der Entwurfspläne erläutert.
Im Bauabschnitt sind 12 Fernwärmehausanschlüsse möglich. Gemäß dem aktuellen Stand planen wir mit 7 Hausanschlüssen (~ 58%). Die Anzahl kann sich aber noch verändern. Insgesamt sollen ~248 Trassenmeter Fernwärmeleitungen errichtet werden. Die Fernwärmekosten stellen sich wie folgt dar (Netto):
Fernwärmeausbaukosten Gesamt:
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240.000
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€
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Erwartete Fördergelder für den Wärmenetzausbau (40%)
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-96.000
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€
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Erwartete Herstellungsbeiträge der Neuanschlüsse
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-41.000
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€
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Restbetrag
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103.000
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€
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Im Bereich der Wasserversorgung ist geplant, die bestehende Hauptleitung (~70 m) einschl. der Hausanschlussleitungen zu erneuern. Hierfür planen wir mit Kosten von (Netto):
Anteil. Hauptleitungskosten
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35.000
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€
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Anteil. Hausanschlussleitungen (öffentlich + privat)
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27.000
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€
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Gesamtkosten
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62.000
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€
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Aufgrund der steigenden Rohstoffpreise und der Marktlage der Baufirmen ist die Ermittlung der Kosten nach wie vor schwierig. Die Preisermittlung basiert auf den Baukosten des Jahres 2023.
Für die Finanzierung des Fernwärmeausbaus werden Fremdmittel (Kredite) benötigt. Es ist geplant, die Laufzeit der Kredite mit den Abschreibungen deckungsgleich abzuschließen. Einnahmen der Herstellungsbeiträge werden im Errichtungsjahr, Förderungen im Folgejahr eingehen.
Neben dem Ausbaubeschluss soll in dieser Beratung zudem die Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter beschlossen werden.