Erste Vorberatung zum Haushalt 2024 mit Finanzplan 2027 und Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Ainring


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.03.2024 ö beschließend 3

Vorgang

Gemeindekämmerer Schlosser erläutert den Entwurf des Haushaltes 2024 und den Finanzplan bis 2027, wobei er auf die Einzelpläne und Unterabschnitte im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt näher eingeht und gravierende Änderungen gegenüber dem Ansatz des letzten Haushaltsjahres begründet und erläutert sowie Entwicklungen im Finanzplanungszeitraum aufzeigt.
Ebenso wird der Stellenplan für 2024 erläutert. Werkleiter Herbert Thalbauer erläutert den Wirtschaftsplan.

Beratung

GR Dietrich Nowak möchte wissen, ob bei der Prognose der Kreisumlage im Finanzplan der Hebesatz von 49,5% ist. Kämmerer Thomas Schlosser erklärt, dass der Posten für die Kreisumlage im Finanzplan so aufgestellt wurde, dass der Ausgabenbedarf des Landkreises von 79-83 Millionen Euro berücksichtigt wurde. GR Martin Unterrainer hätte gerne für den Naturschaugarten einen Haushaltsansatz drin. Dann können kleinere Planungen vergeben werden. Für die offene Jugendarbeit möchte er ebenso einen Haushaltsansatz von ca. 15.000,- € für die kommenden beiden Jahre haben. Der Kämmerer berichtet, dass alles in der Endfassung eingearbeitet wird. Zu den Haushaltsmitteln von 9,5 Mio. € für Grunderwerb fragt er nach, ob es schon konkrete Grundstücke gibt. Erster Bürgermeister Martin Öttl verneint dies. Es gibt zwar Gespräche, aber es ist noch nichts konkret. GR Josef Ramstetter möchte wissen, ob bei der Brücke über den Eselbach die Brücke im Dorf gemeint ist oder die Brücke beim Rückhaltebecken. Es ist die Brücke im Dorf gemeint. GR Bernhard Dusch erkundigt sich nach den Querungshilfen über die BGL18. Auf welcher Haushaltsstelle ist das Geld für einen möglichen notwendigen Grunderwerb? Der Kämmerer antwortet, dass bei der Haushaltsstelle 6300 immer ein Pauschalbetrag für Grunderwerb vorhanden ist. Sollte der nicht ausreichen, dann kommt die Haushaltsstelle für den Grunderwerb zum Zug. Weiterhin möchte er wissen, wie es mit der Handlungsfähigkeit ist, wenn zum Zeitpunkt eines möglichen Erwerbs keine Haushaltsmittel vorhanden sind. Kann dann trotzdem das Grundstück gekauft werden und wird dann die Ausgabe mit einem Nachtragshaushalt legalisiert, so dass die Gemeinde handlungsfähig ist? Nein, es muss vor dem Kauf eine haushalterische Grundlage vorhanden sein. Ohne die Grundlage ist es wie in der haushaltslosen Zeit. Für einen Nachtragshaushalt braucht der Kämmerer mindestens drei Monate. GR Christian Stehböck fragt nach der Brücke über den Mühlstätter Graben. Hier sind nur 10.000,- € angesetzt. Dies reicht für die Planung vorerst aus, so der Kämmerer. GR Wolfgang Hirner möchte wissen, warum bei den Prognosen zum Überschuss im nächsten 1,1 Mio. € angesetzt sind und im übernächsten Jahr viel mehr. Der Kämmerer erklärt, dass die Kreisumlage runtergeht und die Gemeinde weniger Gewerbesteuereinnahmen hat. GR Josef Ramstetter erkundigt sich, ob die Gemeinde bei dem Kauf vom Feldkirchner Feld nicht verbotswidrig gehandelt hat. Seiner Meinung nach waren keine Haushaltsmittel vorhanden. Es wird erklärt, dass in der Endfassung des Haushalts alle Mittel enthalten waren. Der Kämmerer hat noch nie einen Nachtragshaushalt gemacht. GR Dr. Friedhelm Schneider fragt nach, ob der Landkreis jedes Jahr die 79-83 Mio. € ausgibt oder ob etwas in die Rücklage fließt. Kämmerer Thomas Schlosser erläutert, dass die Summe ein geschätzter Wert ist, der kassenwirksam wird. Auch der Landkreis muss seinen Haushalt realistisch abbilden. 

Beschluss

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss wird nicht gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.12.2024 12:28 Uhr