Neuaufstellung des Bebauungsplanes Mitterfelden Mitte II, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 09.04.2024
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Mitterfelden Mitte II“ mit Begründung, und Satzung, lag in der Zeit vom 14.02.2024 bis 15.03.2024 gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme gebeten.
Vor Trägern öffentlicher Belange wurden 19 Stellungnahmen abgeben, aus der Öffentlichkeit zwei.
Für dieses Vorhaben wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Anlage 2 BauGB durchgeführt.
Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen (sh. Abwägungstabelle „Bebauungsplan Mitterfelden Mitte II“).
Das beauftragte Planungsbüro Sodomann, und die Bauverwaltung nehmen zu den einzelnen Punkten nachfolgend Stellung. An der Abwägung hat Herr Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt, Dr. Niedermeier und Partner, mitgewirkt.
Allgemeiner Hinweis:
Die Stellungnahmen entsprechen inhalt- und textlich dem eingegangenen Original. Durch die Verwaltung erfolgen keine Korrekturen zur Rechtschreibung und Grammatik.
Beratung
GR Kluba spricht die Festsetzung bzgl. der Gartengerätehäuser an, ob diese nicht doch größer gebaut werden könnten. Bauamtsleiter Fuchs erläutert, dass an der Festsetzung festgehalten werden soll. Im Fall das dennoch ein größeres Gartengerätehaus errichtet werden soll, könne dies immer noch mit einer isolierten Befreiung erreicht werden.
Beschluss
Die Abwägungen werden wie vorgetragen durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Mitterfelden Mitte II wird gebilligt.
Die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.12.2024 13:25 Uhr