Errichtung einer Hackgutanlage auf dem bestehenden Fahrsilo, in Straß 54
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 09.04.2024
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Mit vorliegendem Bauantrag ist beabsichtigt, das bestehende Fahrsilo mit einer Hackgutlagerhütte zu überbauen. Die Lagerhütte soll die Maße von 15,81 m x 6,25 m erhalten bei einer Traufhöhe von 4,70 m. Die Lagerhütte erhält ein Satteldach.
Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Außenbereich und muss demnach nach § 35 Abs. 1 BauGB beurteilt werden. Von einer landwirtschaftlichen Privilegierung ist auszugehen.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert, Wasserversorgung wird durch die Surgruppe sichergestellt.
Nachbarliche Einwände:
Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt, die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Beurteilung / Auflagen / Bedingungen:
Nach Auffassung der Verwaltung kann dem vorliegenden Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Beschluss
Dem vorliegenden Bauantrag auf Errichtung einer Hackguthütte auf dem bestehenden Fahrsilo wird gem. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Wer vorliegendem Antrag zustimmt bitte um Handzeichen…… Gegenprobe…….
Damit ist das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.12.2024 13:25 Uhr