Gewerbegebiet Hammerau B - Vorstellung des Projektes, Plangenehmigung und Baubeschluss in der GR Sitzung am 16.04.24


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö beschließend 5

Vorgang

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 14.05.19 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Hammerau B beschlossen.
Die Erstellung des Bebauungsplanes erfolgte durch das Büro Logo verde in Landshut. Zurzeit befindet sich der Bebauungsplan noch im Verfahren.

Vor allem die abwassertechnische Erschließung soll, nach aktueller Rücksprache mit Herrn Hubert Pichler (08.04.24), bis spätestens März 2025 fertiggestellt werden.
Vorentwürfe hierzu wurden bereits 2021 vom Tiefbauamt der Gemeinde Ainring erstellt.
Mit der Detailplanung wurde das Ingenieurbüro Richter in Freilassing beauftragt.

Nun liegt die Planung des Ingenieurbüros vor. B.Eng. Maximilian Reindl von der Roland Richter Ingenieur GmbH stellt anhand von Folien und Plänen den Bauentwurf vom 08.03.24 vor.

Grundsätzlich gliedert sich die Maßnahme in 4 Teilbereiche:

1.: Kanalerschließung des Grundstückes 1696/9 (Hubert Pichler)

Für die kanalmäßige Erschließung des neuen Gewerbegebietes im Freispiegel ist laut einer Voruntersuchung des gemeindlichen Tiefbauamtes von 2021 nur der Anschluss an den bestehenden Schmutzwasserkanal im Walser Weg in der Au möglich. Dieser endet jedoch in Höhe des Anwesens Au 10 östlich des in diesem Bereich verrohrten Hammerauer Mühlbachs und östlich des Betriebsgleises der Firma Annahütte. Dementsprechend aufwendig ist die Maßnahme. Zudem muss aus Platzgründen noch die vorhandene, jedoch verfüllte Bachbrücke über den ehemaligen Mühlbach ausgebaut werden.

Hier ein kurzer Steckbrief der Maßnahme:
  • Kanalanschluss für Grundstücke des Baugebiets Hammerau B
  • ca. 285 m Rohrleitung PP DN200
  • Abbruch best. Brücke (ehemals für Hammerauer Mühlbach)
  • Unterquerung Werksgleis Stahlwerk Annahütte mittels Pressbohrung
  • Anschluss an Bestand nähe Walser Weg Hs.Nr. 10
  • Investitionskosten ca. 245.000, - € brutto

2.: Ausbau der nordwestlichen Zufahrt zum Baugebiet über Flurnummer 1691/4

Laut Bebauungsplan erfolgt die Zufahrt für das neue Baugebiet aus dem Kreuzungsbereich B 20 (Reichenhaller Straße)/Walser Weg südlich des Anwesens Au 1. Der entsprechende Grunderwerb ist bereits erfolgt und das Straßengrundstück erhielt die Flurnummer 1691/4.

Laut Bebauungsplan sind hier eine Straßenbreite von 6 m und ein südöstlich angrenzender Gehweg mit einer Breite von ca. 2,0 m vorgesehen. Die Baulänge beträgt ca. 65 m. 
Ob der Gehweg tatsächlich notwendig ist, wäre zu entscheiden. Entsprechend dem vorliegenden Bauentwurf wurde auf den Gehweg zugunsten einer größeren Straßenbreite verzichtet.
Hier ebenfalls ein kurzer Steckbrief der Maßnahme:
  • ca. 10 lfm Sickerrigolen mit Reinigungseinrichtungen
  • Straßenbreite 6,5 m
  • Baulänge ca. 65 m (Bk. 3,2)
  • ca. 465 m² Straßenverkehrsfläche
  • 3 St Straßenbeleuchtung
  • Inkl. Erneuerung Unterbau und Bodenaustausch
  • Rückbau best. Anbau Walser Weg Hs.Nr. 1 (auf öffentl. Grund)
  • Rückbau best. Stellplätze Autohändler (auf öffentl. Grund)
  • ggf. Aufweitung Kreuzungsbereich Reichenhaller Straße
  • Investitionskosten ca. 190.000, - € brutto

3.: Straßenverbreiterung des südlichen Walser Weges von der Gemeindeverbindungsstraße Au- Bichlbruck bis zum Werksgleis Stahlwerk Annahütte

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens kam für die Erschließung der 3 südlichen, noch im Gemeindebesitz befindlichen Grundstücke, die Forderung, diese momentan nur ca. 4,0-4,2 m breite Straße LKW- tauglich auszubauen. Das im Gemeindebesitz befindliche Grundstück Flurnummer 1701/3 wäre breit genug, um die Straßenbreite auf 6,0 m plus Bankett auszubauen. 
Im Zuge dieser Maßnahme würde auch der Fahrbahnteiler im Kreuzungsbereich mit der Gemeindeverbindungsstraße ausgebaut und eine ordnungsgemäße Straßenlängsentwässerung mit Beseitigung des Oberflächenwassers über Rigolenanlagen hergestellt.
Die Maßnahme würde im Zuge des Kanalbaus Sinn machen, da durch die Herstellung des neuen Schmutzwasserkanals die bestehende Straße auf knapp 70 m Länge (Gesamtlänge ca. 155 m) aufgebrochen und wieder neu hergestellt werden muss. 

Hier ein kurzer Steckbrief der Maßnahme:
  • Im Zuge des Leitungsbaus wird der Walser Weg bis zum Werksgleis SAH verbreitert
  • Aufweitung Straße auf 6,0m
  • Baulänge ca. 155 m (Bk. 3,2)
  • Abbruch best. Fahrbahnteiler im westlichen Kreuzungsbereich
  • ca.45 lfm Sickerrigolen mit Reinigungseinrichtungen
  • ca.895 m² Straßenverkehrsfläche
  • ca. 60 m Kabelleerrohre (mit Wasserleitung unter Werksgleis verlegt)
  • inkl. Erneuerung Unterbau und Bodenaustausch
  • Investitionskosten ca. 470.000, - € brutto

4.: Verlängerung der gemeindlichen Wasser- Hauptleitung vom Kreuzungsbereich Walser Weg/Radweg südlich vom Auwirt bis zum Bauende Schmutzwasserkanal

Im Zuge des Straßenausbaus und der Verlängerung des Schmutzwasserkanals würden die Gemeindewerke die Wasserhauptleitung im Straßenbereich neu herstellen, um den südlichen Bereich des Baugebiets zu erschließen. Zudem ist geplant, die Wasserhauptleitung in Richtung Gleisanlage Stahlwerk parallel zur Schmutzwasserleitung mit zu verlegen. Mittelfristig soll ein Ringschluss mit der Wasserleitung in der Saalachau hergestellt werden. 
Diese Maßnahme macht zurzeit jedoch nur Sinn, wenn zusätzlich zum Kanalbau auch die Straße ausgebaut würde. 

Hier ein kurzer Steckbrief dieser Maßnahme:
  • Parallel des SW-Kanals wird zusätzlich eine Wasserleitung mitverlegt
  • Leerrohr für Hausanschluss Baugebiet Hammerau B
  • Kostenträger Gemeindewerke Ainring
  • Anschluss an Bestand nähe Walser Weg Hs.Nr. 6
  • Ende Wasserleitung bei Walser Weg Hs.Nr 10
  • Maßnahme für späteren Ringverbund (Zusammenschluss mit Saalachau)
  • ca. 215 m Wasserleitung GGG DN150 
  • Investitionskosten ca. 155.000, - € brutto


Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen somit ca. 1.060.000, - € brutto.
(Hinweis: Beprobung und Verwertung des Aushubmaterials sind bereits in den Kosten enthalten!)

Da parallel zu unseren Baumaßnahmen die Firma Pichler mit dem Hochbau beginnen wird, ist die zeitliche Abstimmung zwischen dem Ausbau der nordwestlichen Zufahrt und der Hochbaumaßnahme sehr schwierig.
Aus diesem Grund hat Herr Pichler angeboten, die Maßnahme 2 nach den Plänen der Gemeinde selbst auszubauen.

Nach entsprechender Genehmigung durch den Gemeinderat und dem Baubeschluss soll die Maßnahme ausgeschrieben werden.
Gemäß der Bekanntmachung über die „Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich“ in der Fassung vom 19.09.23 des Bayerischen Staatsministerium des Inneren für Sport und Integration liegen die Wertegrenzen für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnehmerwettbewerb momentan bei 1.000.000 € netto.
Somit wäre geplant, die Maßnahme beschränkt auszuschreiben.

Folgende Zeitschiene wäre geplant:
  • Vergabe der Maßnahme im Gemeinderat am 23.07.24.
  • Baubeginn frühestens August/September 2024.
  • Ausbau und Fertigstellung in Absprache mit Fa. Hubert Pichler und in Abstimmung mit dem Baugebiet Saalachau Nord, da während der Bauzeit nur beschränkte Zufahrtsmöglichkeit über Hagenau.

Beratung

GR Sven Kluba möchte wissen, was mit dem Gebäude im nördlichen Bereich im grünen Bereich passiert. Wird es erhalten oder abgebaut? Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Frage nicht beantwortet werden. Weiterhin möchte er wissen, ob die Erschließungskosten umgelegt werden können. Die Kosten können nicht umgelegt werden. Der Fahrbahnteiler soll seiner Meinung nach belassen werden, da er eine Bremswirkung hat. Im Beschluss soll die Verbesserung der Kurve im Gleiseinfahrtsbereich der Annahütte mit aufgenommen werden. Dritter Bürgermeister Martin Strobl spricht sich für eine Beibehaltung der Fahrbahnbreite am Walser Weg aus. Dafür sollte dort ein Radweg gebaut werden. Ob dies möglich ist, wurde nicht geprüft. Die 4m Straßenbreite reichen nicht für den Gegenverkehr aus. Bei einem Grunderwerb könnte der Radweg gebaut werden. 190.000,- € für 65m Straße sind GR Josef Ramstetter zu viel. Es wird erklärt, dass bei der Kostenschätzung der Bodenaustausch inkludiert ist. GR Franz Wimmer möchte wissen, ob die Kabelleitungen bei den Gleisen bekannt sind, die Gasleitung verlegt werden muss und wer die Gewährleistung für den Bau im nördlichen Bereich übernimmt. Die Lage der Kabelleitungen ist bekannt und dürfte kein Problem bei der Pressbohrung sein. Die Gasleitung kann wahrscheinlich bleiben, ist aber noch nicht abschließend geklärt. Für das, was Herr Pichler baut, muss er auch die Gewährleistung übernehmen. Das Ingenieurbüro überwacht den Bau. GR Martin Unterrainer ist der Meinung, dass im oberen und unteren Bereich die Straße zu schmal für einen Radweg ist. GR Dietrich Nowak möchte wissen, wie das mit der Entwässerung ist. Die B20 entwässert auf das Grundstück. Das Staatliche Bauamt ist schon mit der Problematik betraut und arbeitet daran. GR Bernhard Dusch fragt nach, ob die Zufahrt das Grundstück mit der Tennishalle erschlossen werden kann. Bauamtsleiter Thomas Fuchs antwortet, dass das aufgrund der Eigentümer nicht geht.    

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die vorgestellte Planung des Ingenieurbüros Roland Richter Ingenieur GmbH, in der Fassung vom 08.03.24 und beschließt den Bau der Teilbereiche 1 und 3-4 (Ausbaubeschluss). Es soll geprüft werden, inwieweit ein Radweg im südlichen Bereich angebaut werden kann. Weiterhin soll der Kurvenbereich im Gleiseinfahrtsbereich der Annahütte für Verbesserungen geprüft und ein Vorschlag unterbreitet werden.
Mit dem Ausbau der Maßnahme 2 durch Herrn Hubert Pichler besteht Einverständnis. Eine entsprechende Vereinbarung soll durch die Verwaltung ausgearbeitet werden.
Die Maßnahmen sollen, wie vorgeschlagen, beschränkt ausgeschrieben werden.
Mit der vorgeschlagenen Zeitschiene besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.12.2024 12:26 Uhr