Baugebiet Saalachau Nord - Vorstellung des Projektes, Plangenehmigung und Baubeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö beschließend 6

Vorgang

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 10.12.19 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Saalachau Nord beschlossen.
Die Erstellung des Bebauungsplanes erfolgte durch das Büro Sodomann in München und dieser wurde im Gemeinderat am 27.06.23 als Satzung beschlossen.
Mit der technischen Planung des Baugebietes hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Gemeinde Ainring am 17.04.23 das Ingenieurbüro S-H-ING aus Kirchanschöring beauftragt.
Nun liegt die Planung des Ingenieurbüros vor. Tiefbauamtsleiter Dipl.Ing. Thomas Läpple erläutert anhand von Folien und Plänen des Ingenieurbüros den Bauentwurf vom 02.04.24.

Aufgrund der engen Vorgaben im Bebauungsplan ist bei der Straßenplanung in der Lage kein Spielraum gegeben. Zu erwähnen wäre, dass im Bebauungsplan keinerlei Räume für Bankette vorgesehen sind. Das ist vermutlich der hohen Dichte an direkt an den Straßenraum anschließenden Zufahrten, Zugängen und Parkflächen geschuldet.
Die Fahrbahn wurde mit 1,2% bzw. 0,5% Längsgefälle sowie 2,5 % Quergefälle geplant. Auf der hohen Seite ist diese mit einen Granit Einzeiler und auf der tiefen Seite, als Wasserführung, mit einer Granit 2 Zeiler Rinne eingefasst, wobei die Außenkanten der Großpflasterzeilen/ -rinnen gleichzeitig die Grundstücksgrenzen darstellen. Somit liegt der äußere Betonkeil auf Privatgrund.
Die Entwässerungsrinne ist momentan als zweizeilige „Homburger Kante“ mit 3 cm Höhenversatz geplant. Der Vorschlag des Tiefbauamtes wäre hier, eine schräg gestellte Rinne einzubauen.

Der Oberbau wurde entsprechend den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 2012/Fassung 2024) mit der Belastungsklasse BK 1,0 geplant und hat eine Gesamtaufbaustärke von 60 cm, wobei hier zu erwähnen ist, dass laut des beauftragten Bodengutachtens direkt unterhalb des Oberbodens Kies in Frostschutzqualität ansteht. Somit kann hier der Kieseinbau im Mittel auf ca. 25 cm reduziert werden. Der Asphaltaufbau beträgt 10 cm Asphalttragschicht und 4 cm Asphaltdeckschicht. 

Das Oberflächenwasser der Straße wird gesammelt, entsprechend der Niederschlagswasser Freistellungsverordnung vorgereinigt und über 3 Rigolenanlagen versickert.

Das Schmutzwasser muss, bedingt durch die im Bebauungsplan vorgegebenen und etwas verschachtelten Flächen mit Geh-, Fahrt- und Leitungsrechten über ein verzweigtes Kanalnetz gesammelt werden und wird dem bestehenden Schmutzwassersammler in der Gemeindeverbindungsstraße Saalachau Richtung Feldkirchen zugeleitet. Vom Ingenieurbüro wurde hier als Rohrwerkstoff Polypropylen SN 10 gewählt.

Parallel dazu wurde eine Hauptwasserleitung GGG DN 150/100 im Straßenbereich mit ebenso sehr verzweigten Wasserleitungs- Hausanschlüssen geplant.

Momentan wird geklärt, ob die Breitbanderschließung im Baugebiet von einem Versorger übernommen wird. Falls nicht, wird die Gemeinde vorläufig ein Speedpipe Netz aufbauen. Entsprechende Strom- und TK- Trassen sind in der Planung bereits freigehalten.

Es sind 8 Straßenbeleuchtungs- Brennstellen eingeplant.
Hier ein kleiner Steckbrief der Maßnahme:

Tiefbauarbeiten – Erschließungsarbeiten Infrastruktur

Grundsätzliches zum Bauvorhaben:
  • Erschließungsarbeiten für das Baugebiet mit 20 Bauparzellen
  • Neubau Straße, Kanal, Regenentwässerung und Wasserleitungen sowie ein Speedpipenetz

Die Gesamte Baumaßnahme umfasst in etwa:
  • 245 m Granit Zweizeiler
  • 210 m Granit Einzeiler
  • 20 m Sickerrigolen mit 3 Reinigungseinrichtungen
  • 360 m Kanalleitungen (öffentlich und private Anschlussleitungen)
  • 1350 m² Straßenverkehrsfläche
  • 200 m Wasserleitungen DN100 und DN150
  • 21 Hausanschlüsse
  • 210 m Leerrohr für Breitbanderschließung
  • 8 Stck Straßenbeleuchtungs- Brennstellen

Investitionssumme:                ca. 604.000,- € brutto

Nach entsprechender Genehmigung durch den Gemeinderat und dem Baubeschluss soll die Maßnahme ausgeschrieben werden.
Gemäß der Bekanntmachung über die „Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich“ in der Fassung vom 19.09.23 des Bayerischen Staatsministerium des Inneren für Sport und Integration liegen die Wertegrenzen für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnehmerwettbewerb momentan bei 1.000.000 € netto.
Somit wäre geplant, die Maßnahme beschränkt auszuschreiben. 

Folgende Zeitschiene wäre geplant:
  • Vergabe der Maßnahme im Gemeinderat am 18.06.24
  • Baubeginn Ende Juli/Anfang August 2024.
  • Fertigstellung ca. April/Mai 2025 (in Abstimmung mit GG Hammerau B).

Beratung

GR Dr. Friedhelm Schneider macht darauf aufmerksam, dass rechtzeitig die Telekommunikationsunternehmen angesprochen werden. Glasfaser ist in dem Bereich noch nicht vorhanden. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die vorgestellte Planung des Ingenieurbüros S-H-ING, Helmut Schmidt, in der Fassung vom 02.04.24 und beschließt den Ausbau (Ausbaubeschluss).
Die Maßnahme soll, wie vorgeschlagen, beschränkt ausgeschrieben werden.
Mit der vorgeschlagenen Zeitschiene besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.12.2024 12:26 Uhr