Grundsatzbeschluss zur Strombeschaffung ab 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö beschließend 8

Vorgang

In der Vergangenheit wurden die Stromanbieter nach den unterschiedlichen Bedarfen (Standardleistungspaket, Heizstrom, Straßenbeleuchtung und leistungsgemessene Anlagen) nach vorhergehender Strombündelausschreibung für einen Zeitraum von zumeist zwei oder drei Jahren nach dem Bestbieterprinzip unter Vertrag genommen. Dies hat sich mit Auslaufen der letzten Strombündelausschreibung zum 31.12.2022 dramatisch geändert. Durch die Verwerfungen auf den Energiemärkten waren derartige Ausschreibungen nicht mehr möglich. Die Gemeinde Ainring musste sich zum 01.01.2023 einen Stromanbieter suchen. Dies gelang mit der Watzmann Natur Energie für die Jahre 2023 und 2024 zu vorher festgelegten Arbeitspreisen, bekanntermaßen zu deutlich schlechteren Preisen als in der Vergangenheit.
Da der bestehende Vertrag mit o.g. Partner zum Jahresablauf endet, steht die Strombeschaffung ab 2025 wieder auf der Agende. Die immer noch überhöhten Preise und Probleme bei der Ausschreibung bestehen nach wie vor, wenn auch nicht mehr so dramatisch wie vor zwei Jahren. Um bei günstiger Gelegenheit einen gültigen Stromliefervertrag für die gemeindlichen Liegenschaften abschließen zu können, benötigt die Verwaltung entsprechende Flexibilität. Daher ist es erforderlich, dass der Gemeinderat dem Bürgermeister die Vollmacht per Beschluss ausspricht, hier entsprechend handeln zu können. Die Zuschlagsfristen enden meist spätestens am nächsten Tag der jeweiligen Angebotslegung. Dies ist in Form der Sitzungsbehandlung durch die Gremien nicht möglich.

Beratung

GR Dr. Friedhelm Schneider merkt an, dass die Gemeinde für 2 Cent mehr gelabelten Ökostrom erhalten kann. Dieser sieht eine Neuanlagenquote vor. Bei dem gemeindlichen Stromverbrauch macht das Mehrkosten von 8.000,- € aus. 

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung einmalig, bei Bedarf und günstiger Gelegenheit den oder die Stromanbieter ab 2025 für die relevanten gemeindlichen Stromverbrauchsstellen für max. 2 Jahre unter Vertrag zu nehmen, mit dem Ziel möglichst geringerer Arbeitspreise. Der Gemeinderat ist im Anschluss an das Vergabeergebnis zu informieren. Es soll in jedem Fall Ökostrom beschafft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.12.2024 12:26 Uhr