Ortsrecht; Erlass einer neuen Plakatierungsverordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö beschließend 9

Vorgang

Die aktuell gültige Plakatierungsverordnung stammt vom 14.08.2018. Der § 4 Abs. 1 und 2 regelt die Anbringung von Wahlplakaten. Abs. 1 sieht hierbei bei Kommunalwahlen das Aufstellen von zusätzlichen Anschlagflächen vor. Das Aufstellen bei allen anderen Wahlen aus dem Abs. 2 ist nicht vorgesehen. Deshalb werden die Abs. 1 und 2 zu einem Absatz zusammengefasst. Absatz 2 neu regelt die Anzahl der Plakate. 

Für Wahlen werden von der Gemeinde Ainring zu den bestehenden Plakattafeln zusätzliche Anschlagflächen (Plakattafeln) aufgestellt, die im Zeitraum von 6 Wochen vor dem Wahltermin ausschließlich zur Wahlwerbung von politischen Parteien, Wählergruppen und Kandidaten bestimmt sind. Nur an diesen zusätzlichen Anschlagflächen darf Wahlwerbung angebracht werden. Die maximale Größe der Plakate ist auf DIN A1 beschränkt.“ 

„Es dürfen insgesamt maximal 2 Plakate von politischen Parteien, Wählergruppen und Kandidaten an den zusätzlichen Anschlagflächen angebracht werden.“ 


Die Anlage zur Plakatierungsverordnung wird zu § 4 – zusätzliche Anschlagflächen in Form von Plakattafeln um den Standort beim Gasthaus Doppler in Adelstetten ergänzt.   

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die Plakatierungsverordnung in der Fassung vom 16.04.2024. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Plakatierungsverordnung Stand 16.04.2024 (.pdf)

Datenstand vom 04.12.2024 12:26 Uhr