Arbeitskreis Photovoltaik
Der gebildete Arbeitskreis für PV und erneuerbare Energien hat sich viele Gedanken gemacht, wie der Anteil erneuerbarer Stromerzeugung in der Gemeinde erhöht werden kann. Die entwickelten Ideen und konkreten Vorschläge werden nun an den zuständigen Fachausschuss, dem Umwelt und Gemeindeentwicklungsausschuss, übergeben. In diesem Gremium finden die weiteren Beratungen hierzu statt. Der Arbeitskreis wird somit für beendet erklärt.
Rückhaltebecken Ainringer Moos
Gemeinderat Dr. Christoph Werner hat in der Gemeinderatssitzung am 23.01.2024 im Sachstandsbericht zum Rückhaltebecken Ainringer Moos gebeten.
In der Gemeinderatssitzung am 20.02.2024 hatte die Verwaltung angekündigt, dass die Vorstellung des angepassten Konzeptes samt Kostenberechnung voraussichtlich in der heutigen Gemeinderatssitzung stattfinden wird.
Allerdings konnten die notwendigen Abstimmungsgespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem Wasserwirtschaftsamt und mit betroffenen Grundeigentümern noch nicht finalisiert werden.
Es wird mit hoher Dringlichkeit versucht, die Konzeptvorstellung mit angepasster Kostenberechnung für die Maisitzung vorzubereiten.
Wandererparkplatz Reit
Es kann berichtet werden, dass für den Wandererparkplatz in Reit eine Lösung gefunden werden konnte. Die Gemeinde wird in Kürze einen neuen Wandererparkplatz als Ersatz für den vor einigen Wochen geschlossenen (privat zur Verfügung gestellten) Parkplatz anbieten können. Und dies in unmittelbarer Nähe des bisherigen Parkplatzes. Die Gemeinde bedankt sich beim Grundeigentümer für die Zurverfügungstellung der notwendigen Fläche.
Retentionsraumvolumen im Sondergebiet Campingplatz Moos hergestellt
Im Zuge der Bebauungsplanänderung zur Errichtung einer lebensgroßen Krippe hatte die Gemeinde durch Bebauungsplanfestsetzungen und vertragliche Vereinbarungen, welche mit Vertragsstrafe abgesichert waren, sichergestellt, dass die für den Hochwasserfall wirksamen Retentionsräume gemäß den wasserwirtschaftlichen Vorgaben hergestellt werden.
Die Maßnahmen sind zwischenzeitlich umgesetzt und die bislang noch fehlenden Retentionsvolumen sind hergestellt. Ebenso liegt durch das beauftragte Fachbüro eine schriftliche Bestätigung über die Herstellung des erforderlichen Wasserrückhaltevolumens von 2030 m³ gemäß Wasserrechtsbescheid AZ 322.7-6411.14 vom 17.09.2015 vor. Diese wurde zwischenzeitlich der Wasserrechtsbehörde, dem Wasserwirtschaftsamt und der Gemeinde vertragsgemäß vorgelegt.
Rechtsaufsichtliche Beschwerde Gemeinderat Ramstetter
In der Januarsitzung des Gemeinderates hat Gemeinderat Ramstetter öffentlichkeitswirksam eine rechtsaufsichtliche Beschwerde angekündigt, welche er dann tatsächlich mit Schreiben vom 27.01.2024 bei der Rechtsaufsicht, dem Landratsamt Berchtesgadener Land, eingereicht hat.
Im wesentlichen monierte Gemeinderat Ramstetter die Anwesenheit möglicher Investoren in der Sitzung, einen Verkauf des Grundstücks ohne Ausschreibung sowie die Umwandlung der Gemeinbedarfsfläche in Einzelhandel.
Nach Aufforderung durch die Rechtsaufsichtsbehörde hat die Gemeinde mit Schreiben vom 03.02.2024 zu den Vorwürfen Stellung genommen.
Mit Schreiben an Gemeinderat Ramstetter vom 21. Februar 2024 hat die Rechtsaufsicht die Beschwerde insgesamt und in allen Punkten als unbegründet zurückgewiesen. Eine rechtsaufsichtliche Beanstandung erfolgt nicht.
Zusammengefasst teilt die Rechtsaufsichtsbehörde inhaltlich mit:
Zur Kritik, dass die Marktvertreter in der nichtöffentlichen Bauausschusssitzung anwesend waren, wird ausgeführt, dass gemäß der Geschäftsordnung der Gemeinde auch Sachverständige oder sonstige sachkundige Personen zugezogen oder gutachterlich gehört werden können. Dies ist auch durchaus gängige Praxis in den Gemeinden.
So werden regelmäßig Fachplaner, externe Behördenvertreter, Investoren oder Grundstückseigentümer beigeladen und es ist möglich, ihnen Zutritt auch zu nicht öffentlichen Sitzungen zu gewähren, wenn dies nötig ist, damit sich die Räte eine Meinung bilden können. Eine unzulässige Beeinflussung sieht das Landratsamt daher nicht.
Weiters leitet Gemeinderat Ramstetter aus dem Beschluss den Verkauf des Gemeindegrundstücks an die Investoren ohne vorherige Ausschreibung ab. Dazu stellt das Landratsamt klar, dass ein vorberatender Ausschuss keine nach außen bindenden Beschlüsse fasst, solche „Beschlüsse“ sind nur Anregungen für den Gemeinderat.
Und auch aus dem Wortlaut des dann nachgefolgten Gemeinderatsbeschlusses kann kein Verkaufswille der Gemeinde abgeleitet werden. Der Gemeinderat hat lediglich dem Konzept grundsätzlich zugestimmt und die Änderungen des Bebauungsplans beschlossen. Es ist kein Verkauf erfolgt und die drei beteiligten Firmen haben auch keinen Anspruch darauf.
Um Überprüfung des Beschlusses bat Gemeinderat Ramstetter auch deshalb, weil das Grundstück bisher für die Jugend und den Schul- und Vereinssport vorgesehen war und nun dort Einzelhandel entstehen soll.
Auch hier ist es so, dass die Empfehlung des Bauausschusses nicht bindend ist. Und bei Beschlüssen des Gemeinderats gilt: Sie bleiben so lange bestehen, bis sie durch einen gegenteiligen Beschluss aufgehoben werden. Der Gemeinderat kann also auf neue Situationen reagieren und früher gefasste Beschlüsse abändern oder aufheben. Im konkreten Fall hat sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür entschieden, die Gemeinbedarfsfläche in eine Einzelhandelsfläche umzuwandeln.
Bereits am 06.03.2024 erfolgte hierüber eine ausführliche Presseberichterstattung.