Einstellung des Verfahrens zur Erlangung des Prädikats Luftkurort
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2024
Beratungsreihenfolge
Vorgang
In der Sitzung am 25.01.2022 beschloss der Gemeinderat die Beantragung des Prädikats Luftkurort für die gesamte Gemeinde Ainring. Nach Zusammenstellung sämtlicher geforderter Gutachten und Stellungnahmen wurde der Antrag am 25.05.2023 beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration eingereicht. Der Fachausschuss hat sich mit dem Antrag beschäftigt und einige Mängel festgestellt.
Wenn nach dem Stichtag 01.10.2016 die letzte Anerkennung mehr als 10 Jahre zurückliegt, müssen bei der nächsten periodischen Überprüfung die Anerkennungsvoraussetzungen geprüft werden (§ 20 i.V.m. §14 BayAnerkV). Die letzte Anerkennung in der Gemeinde Ainring war im Jahr 2012.
Mit Schreiben vom 27.02.2024 teilte das Ministerium mit, dass mehrere Punkte nicht erfüllt sind. Ein „hartes“ Kriterium ist die durchschnittliche Übernachtungsdauer (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 3 BayAnerkV).
Folgende Tabelle zeigt die Übernachtungsdauer der Gäste:
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Ankünfte
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Übernachtungen
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Aufenthaltsdauer
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2018
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34.880
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80.874
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2,3
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2019
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37.781
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86.128
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2,3
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2020
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20.929
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59.780
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2,9
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2021
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22.293
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65.379
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2,6
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2022
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36.172
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93.629
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2,6
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2023
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40.628
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102.262
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2,5
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Die Mindestaufenthaltsdauer von 3 Nächten wurde in jedem Jahr unterschritten.
Von der Gemeinde Ainring wurden für das erste Quartal 2024 die Zahlen bei den großen Hotels abgefragt. Aus den Zahlen ergibt sich ein Schnitt von 2,7. Das Prädikat Luftkurort kann nur vergeben werden, wenn die Aufenthaltsdauer mindestens dauerhaft 3 Nächte im Schnitt beträgt.
Zu den Gästezahlen hat der Fachausschuss noch weitere Fragen, wie
- Zusammensetzung der Hotellerie
Zusammensetzung des Gästeklientels
Strategische Entwicklung des Prädikats „Luftkurort“ in der Gemeinde Ainring
Welche Maßnahmen sind zur Steigerung des Tourismus seitens der Gemeinde Ainring geplant (z.B. Kooperation des Tourismusbereichs mit der Dachregion oder Implementierung eines professionellen Destinationsmanagements)?
Weiterhin wird ein neues Gutachten zur Ortshygiene verlangt. Ebenso eine zertifizierte touristische Informationsstelle (z.B. i-Marke des Deutschen Tourismusverbands oder ServiceQualität Deutschland der Bayern Tourist GmbH). Hier wird um entsprechende Zertifizierung gebeten. Zu guter Letzt fehlen mindestens zwei klassifizierte Terrainkurwege. Auch diese müssen nachgewiesen werden.
Das entscheidende Kriterium bleibt aber die Aufenthaltsdauer. Da die Gemeinde Ainring in der Vergangenheit und auch nicht in absehbarer Zeit die Übernachtungszahlen erreichen wird, soll der Antrag zurückgenommen werden.
Beratung
Die GRe Dr. Christoph Werner und Dr. Friedhelm Schneider sind der Meinung, dass trotz Einstellung des Verfahrens die Ziele zur Reinhaltung der Luft und vom Tourismus beibehalten werden sollen. GR Dietrich Nowak ergänzt, dass die Übernachtungszahlen nicht schlecht sind. Im südlichen Landkreis haben sie auch nur eine durchschnittliche Übernachtung von 3,5 Nächten.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Antrag für die Erlangung des Prädikats Luftkurort zurückzunehmen und das Verfahren einzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.12.2024 12:25 Uhr