Vorhabenbezogener Bebauungsplan Maschinenbau Hammerau B, Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 11.06.2024
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Maschinenbau Hammerau B mit Begründung, Satzung, Vorhabens- und Erschließungsplan nebst Anlagen und Gutachten lag in der Zeit vom 10.04.2024 bis 13.05.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Von den Trägern öffentlicher Belange wurden 25 Stellungnahmen abgeben, aus der Öffentlichkeit keine.
Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen (sh. Abwägungstabelle „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Maschinenbau Hammerau B“).
Das beauftragte Planungsbüro logoverde, Herr Hilger, und die Bauverwaltung nehmen zu den einzelnen Punkten nachfolgend Stellung. An der Abwägung hat Herr Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt, Dr. Niedermeier und Partner, mitgewirkt.
Allgemeiner Hinweis:
Die Stellungnahmen entsprechen inhalt- und textlich dem eingegangenen Original. Durch die Verwaltung erfolgen keine Korrekturen zur Rechtschreibung und Grammatik.
Beratung:
Gemeinderat Franz Wimmer äußert Bedenken durch den zusätzlichen Verkehr hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Kreuzungsbereiches Max-Aicher-Alle zur Bundesstraße. Die Entwicklung müsse beobachtet werden.
Beschluss
Die Abwägungen werden wie vorgetragen durchgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.12.2024 13:21 Uhr