Bebauungsplan Mitterfelden Mitte II, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs.2 und § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 16.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.07.2024 ö beschließend 3.1

Vorgang

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Mitterfelden Mitte II“ mit Begründung, und Satzung, lag in der Zeit vom 24.04.2024 bis 27.05.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.
Vor Trägern öffentlicher Belange wurden 21 Stellungnahmen abgeben, aus der Öffentlichkeit keine.

Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen (sh. Abwägungstabelle „Bebauungsplan Mitterfelden Mitte II“).
Das beauftragte Planungsbüro Sodomann, und die Bauverwaltung nehmen zu den einzelnen Punkten nachfolgend Stellung. An der Abwägung hat Herr Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt, Dr. Niedermeier und Partner, mitgewirkt.

Allgemeiner Hinweis:
Die Stellungnahmen entsprechen inhalt- und textlich dem eingegangenen Original. Durch die Verwaltung erfolgen keine Korrekturen zur Rechtschreibung und Grammatik.

Beschluss

Die Abwägungen werden wie vorgetragen durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Mitterfelden Mitte II in der Fassung vom 16.07.2024 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.12.2024 12:39 Uhr