2. Änderung der Aussenbereichssatzung Weng, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 16.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.07.2024 ö beschließend 3.2

Vorgang

Der Bauausschuss beschloss in seiner Sitzung am 12.03.2024 die zweite Änderung der Außenbereichssatzung Weng. Der Änderungsentwurf der 2. Änderung der Außenbereichssatzung Weng mit Begründung lag in der Zeit vom 08.05.2024 bis 10.06.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus, zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.
Es wurden 11 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben, aus der Öffentlichkeit keine.

Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen (sh. Abwägungstabelle „2. Änderung der Außenbereichssatzung Weng“).
Das beauftragte Planungsbüro Schmid + Partner, und die Bauverwaltung nehmen zu den einzelnen Punkten nachfolgend Stellung. An der Abwägung hat Herr Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt, Dr. Niedermeier und Partner, mitgewirkt.

Allgemeiner Hinweis:
Die Stellungnahmen entsprechen inhalt- und textlich dem eingegangenen Original. Durch die Verwaltung erfolgen keine Korrekturen zur Rechtschreibung und Grammatik.

Beratung:

Für GR Ramstetter ist es wichtig, dass der landw. Betrieb nicht an einer Weiterentwicklung gehindert wird. Bauamtsleiter Fuchs erläutert, dass gerade mit der Festsetzung mit nichtüberbaubarer Fläche für Wohngebäude der Betrieb geschützt wird. Ramstetter kündigt an mit dem Landwirt sprechen zu wollen, vorher könne er nicht zustimmen. GR Moderegger fragt nach ob die Problematik mit dem Oberflächenwasser auch Auswirkungen auf das Wasserschutzgebiet bei Straß hat. Bauamtsleiter Fuchs erläutert anhand des FNP die Lage des Wasserschutzgebietes und dass keine Auswirkungen zu erwarten sind. GR Ramstetter kritisiert, dass generell bei der Bewertung landw. Betriebe nur auf den Ist-Zustand abgezielt wird, mögliche Entwicklungen und Erweiterung nicht in Erwägung gezogen werden.
Bauamtsleiter Fuchs widerspricht, gerade mit Festsetzung der nichtbebaubaren Fläche wird der Betrieb für die Zukunft geschützt. GR Reichenberger spricht den südlich aus Weng laufenden öffentlichen Feld- und Waldweg an, dieser sei in einem sehr schlechten Zustand und müsse einmal hergerichtet werden. SB Kalb erklärt, dass die Unterhaltslast des Weges bei den Anliegern liegt und nicht bei der Gemeinde. 

Beschluss

Die Abwägungen werden wir vorgetragen vorgenommen.
Die neuerliche, verkürzte Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.12.2024 12:39 Uhr