Mit dem vorliegenden Bauantrag werden nachfolgende Nutzungsänderungen beantragt:
KG:
1) Nutzungsänderung eines Gastraumes mit Terrasse zu zwei Apartments mit Terrasse
2) Abbruch und Einbau von zwei neuen Eingangstüren zu den Apartments, Abbruch und Umbau im Inneren des Gebäudes inkl. zumauern eines Fensters in der Außenwand.
EG:
Neuerrichtung eines Erkers als Windfang im Osten, Einhausung eines Pufferspeichers im Osten, Neuerrichtung von Terrassenflächen im Westen, Neuerrichtung eines behindertengerechten WC im Inneren des Gebäudes, Anpassung (Abbruch und Schließung) von Wanddurchlässen und Wänden an den Betriebsablauf, Bestuhlung des Freisitzes / Terrasse, Nutzungsänderung von Garderobe zu Büro und Eingangsbereich.
OG:
Neuerrichtung Balkon mit Rettungsweg. Neubau eines Bades in ein Doppelzimmer, Anpassung (Abbruch und Schließung) von Wanddurchlässen und Wänden an den Betriebsablauf.
DG:
Neuerrichtung von Trockenbauwänden zur Unterteilung von Bädern und Zimmern zur gewerblichen Nutzung, Nutzungsänderung von einer Betriebsleiterwohnung in Zimmer mit Bädern zur gewerblichen Nutzung.
Planungsrechtliche Situation:
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und muss nach § 35 Abs.4 Nr.1 BauGB beurteilt werden.
Das Grundstück befindet sich zudem im Landschaftsschutzgebiet Ulrichshögl.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarliche Einwände:
Die Unterschriften wurden nicht eingeholt.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Im Zuge der Bearbeitung wurde Kontakt zur Baugenehmigungsbehörde gehalten. Das eingereichte Vorhaben ist zum Teil bereits errichtet (bis auf die Dachgauben). Der Vorgang wurde im Landratsamt bereits unter Einbeziehung der Fachstellen Immissionsschutz, Naturschutz, LfU, Brandschutz, Denkmalschutz und Wasserrecht geprüft und wird als genehmigungsfähig erachtet.
Nach Auffassung der Verwaltung kann dem Bauantrag zugestimmt werden.
Im Hinblick auf die sensible Lage im Landschaftsschutzgebiet wird Herr Kreisbaumeister Schifflechner um kritische Prüfung gebeten.
Ebenso wird die Immissionsschutzbehörde im Sinne des Nachbarschutzes um kritische Prüfung gebeten hinsichtlich der zusätzlichen Sitzplätze in den Außenbereichen.
Beratung:
GR Wimmer kritisiert, dass dieser Bauantrag wie immer gelagert ist, es ist bereits alles gebaut. Weiter kritisiert er, dass immer wieder Vorgaben und Auflagen nicht eingehalten werden. Mit dem ständigen Lärm bei Veranstaltungen büßen die Nachbarn ein Stück Lebensqualität ein. Erst am Wochenende war wieder eine Hochzeit die sehr lange gedauert habe. Er kann dem nichtmehr zustimmen.
GR Ramstetter gibt seinem Vorredner Recht. Es ist seit langem schon keine Wirtschaft mehr, sondern nur noch für Veranstaltungen geöffnet, dabei wäre eine normale Wirtschaft wichtig.
Bauamtsleiter Fuchs erläutert, er verstehe den Unmut der Gemeinderäte, aber vorliegend geht es um die rechtliche Einschätzung des beantragten Vorhabens. Für Vorhaben die bereits errichtet sind kann immer noch eine Baugenehmigung erteilt werden, Fuchs verweist hier auf die Rechtslage, so sei eine maßvolle Erweiterung durchaus möglich. Die Gemeinderäte sind an Recht und Gesetz gebunden. GR Ramstetter erklärt, er habe generell ein Problem mit dem Bauherrn und wenn er dagegen stimmt, dann sei dies doch demokratisch.
GR Unterrainer fragt bzgl. der Lärmsituation nach. Bauamtsleiter Fuchs erklärt, dass im Genehmigungsbescheid aus dem Jahr 2010 mit Festsetzungen zur Lärmsituation reagiert wurde. So sind Nutzungszeiten für die Außenbereiche bis 22.00 Uhr genehmigt worden, Fenster sind ab 22.00 Uhr geschlossen zu halten. Weiter berichtet Fuchs, dass kürzlich eine Klimaanlage eingebaut wurde, so dass Fenster bei Veranstaltungen geschlossen bleiben können.