Anbau eines Balkons auf der Südseite des Anwesens Rauchenbüchlen 2a, sowie eines Balkons und einer Terrasse an der Nordseite


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 16.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.07.2024 ö beschließend 4.3

Vorgang

Mit vorliegendem Bauantrag wird der Anbau eines Balkons an der Südseite des Anwesens, sowie die Errichtung eines Balkons und einer Terrasse an der Nordseite des Gebäudes beantragt. Mit der Errichtung der Terrasse und des Balkons im Norden werden Abstandsflächen überschritten. Es wurde eine Abstandsflächenübernahmeerklärung den Antragsunterlagen beigefügt.

Planungsrechtliche Situation: 
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich innerhalb der Außenbereichssatzung Rauchenbücheln und muss nach § 35 Abs.2 BauGB beurteilt werden.


Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert. 

Nachbarliche Einwände: 
Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt. Die Unterschriften wurden eingeholt.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Nach Auffassung der Verwaltung kann dem Bauantrag zugestimmt werden.

Beschluss

Dem vorliegenden Bauantrag auf Anbau eines Balkons an der Südseite, sowie die Errichtung eines Balkons und einer Terrasse an der Nordseite des Gebäudes wird gem. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Wer vorliegendem Antrag zustimmt bitte um Handzeichen…… Gegenprobe…….
Damit ist das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.12.2024 12:39 Uhr