Straßenverkehrsrecht, Verlängerung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in Perach bis zur Gemeindegrenze


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 16.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.07.2024 ö beschließend 5

Vorgang

Antrag auf Verlängerung Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Hallerstraße            

Auf Antrag prüfte das Ordnungsamt die Verlängerung der bereits bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung in der Hallerstraße auf 30 km/h bis zur Gemeindegrenze. 
Bei der Hallerstraße handelt es sich um eine Gemeindestraße, welche, speziell während des Berufsverkehrs ein erhöhtes Kraftfahrzeugaufkommen aufweist. Zuletzt durchgeführte Verkehrszählungen ergaben einen Wert von bis zu 8.000 Fahrzeugen täglich. Ebenso ist es die kürzeste Strecke vom Freilassinger Westen und der nördlich gelegenen Gemeinde Saaldorf-Surheim in den Süden. 
Aktuell ist nur der Bereich zwischen Buswendeplatz und Kreuzungsbereich B304 auf 30 km/h beschränkt, wobei die Geschwindigkeitsbeschränkung in südlicher Fahrtrichtung erst nach dem Buswendeplatz beginnt. Der nördliche Teil der Hallerstraße ist durch seine Straßenführung oft sehr unübersichtlich und nur schwer einzuschätzen, weshalb es durch nicht angepasste Geschwindigkeiten oft zu brenzligen Situationen in den Kurvenbereichen kommt. Dies wird durch versuchte Überholmanöver gegenüber Fahrradfahrern verstärkt. 

Besonders schützenswert sind die Kinder, die die Bushaltestelle anfahren und die hohe Anzahl an Radfahrern, die die Fahrbahn der Hallerstraße aufgrund fehlender Radwege benutzen müssen. 

Auch der zuständige Beamte der PI Freilassing befürwortet die Verlängerung der Geschwindigkeitsbeschränkung, da diese eine erhebliche Steigerung der Verkehrssicherheit bedeuten würde und der PKW-Verkehr nur unwesentlich beeinträchtigt wäre, weil der betroffene Straßenabschnitt aufgrund der Verkehrsführung und Vorfahrtssituation bei der Unterführung ohnehin keine wesentlich höhere Geschwindigkeit zulässt.

Beratung:

Für GR Unterrainer ist dies ein sehr guter Ansatz zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Trotzdem müsse sich die Gemeinde mit dem zunehmenden Radverkehr befassen. Bgm. Öttl verweist in diesem Zusammenhang auf die geplanten Umbaumaßnahmen der Hallerstraße. Der Umbau soll in mit einer ersten Variante im Herbst begonnen werden. GR Reichenberger fragt nach, ob es in dem Bereich Verkehrsmessungen bereits gegeben hat. Dies wird von der Verwaltung verneint, da dies leider technisch nicht möglich ist. GR Wimmer erkundigt sich warum die Verlängerung der Geschwindigkeitsbeschränkung erst jetzt komme und nicht viel früher, es wurde ja bereits in der Vergangenheit darüber diskutiert und immer abgelehnt. SB Kalb erläutert, dass sich inzwischen die Rechtslage geändert hat und inzwischen positive Stellungnahmen der PI Freilassing vorliegen. 

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der Verlängerung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Hallerstraße bis zur Gemeindegrenze zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.12.2024 12:39 Uhr