Änderung der Geschäftsordnung; Bekanntmachung im Amtsblatt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö beschließend 7

Vorgang

Satzungen und Verordnungen sind nach Art. 26 GO amtlich bekanntzumachen. Wenn die Gemeinde kein eigenes Amtsblatt hat, dann hat die Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises zu erfolgen.
 
Das Landratsamt Berchtesgadener Land teilte den Gemeinden mit Schreiben vom 05.06.2024 mit, dass das Landratsamt ab dem 10.09.2024 das Amtsblatt nur noch digital zur Verfügung stellen wird. Bisher gibt es eine gedruckte Version, die im Landratsamt einsehbar ist und eine digitale Version.
Wenn die Gemeinden weiterhin das Amtsblatt für ihre Bekanntmachungen nutzen, dann müssen die Geschäftsordnungen der Gemeinden bis zum 10.09.2024 angepasst werden.

Hierzu sind in der Geschäftsordnung der Gemeinde Ainring der § 35 Absatz 1 und 2 zu ändern. Der Text lautet wie folgt:

§ 35
Art der Bekanntmachung

(1) Satzungen und Verordnungen werden durch Veröffentlichung im ausschließlich digital veröffentlichten Amtsblatt des Landratsamts Berchtesgadener Land amtlich bekannt gemacht. Auf die einschlägige öffentlich zugängliche Internetseite des Landratsamts Berchtesgadener Land wird verwiesen.

(2) Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art bekannt gemacht, so wird hierauf im Amtsblatt des Landratsamts Berchtesgadener Land nach Absatz 1 hingewiesen. 

Nach erfolgter Beschlussfassung und Änderung ist dem Landratsamt eine Ausfertigung der Geschäftsordnung zuzusenden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des § 35 Abs. 1 und 2 wie im Sachverhalt dargestellt zum 10.09.2024. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.12.2024 12:20 Uhr