Änderung des Flächennutzungsplanes (Beschluss zur Verfahrenseinstellung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2024 ö beschließend 3.1

Vorgang

In der Sitzung des Gemeinderates vom 18.10.2022 wurde -bei jeweils vier Gegenstimmen- folgendes beschlossen:
  1. Beschluss-Nr. 141/2022
Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Inhalt der Änderung der Sondergebietsbezeichnung von „SO Erholungs- und Kongresszentrum“ in ein „SO Gesundheit und Erholung“.
  1. Beschluss-Nr. 142/2022
Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „REHA-Klinik Reiter Alm“.

Weitere formelle Verfahrensschritte wurden noch nicht eingeleitet.

Am 01.02.2024 wurde beim Ersten Bürgermeister Martin Öttl ein Ordner mit 1536 Unterschriften für einen Bürgerantrag abgegeben. Der Bürgerantrag verfolgt -zusammengefasst dargestellt- das Ziel, das Bauleitplanverfahren zur Errichtung einer psychosomatischen Reha-Klinik auf der Reiter Alm sofort einzustellen.

In der Sitzung am 14.05.2024 hat der Gemeinderat den Bürgerantrag behandelt und mehrheitlich nicht zugestimmt, gleichzeitig aber beschlossen, in einer der nächsten Sitzungsrunden ein Ratsbegehren „Reha-Klinik Reiter Alm“ auf die Tagesordnung zu setzen und darüber zu beschließen.

Dementsprechend hat der Gemeinderat nach Erlass einer Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (BBS) als formelle Voraussetzung für den Bürgerentscheid in seiner Sitzung am 23.07.2024 mit Beschluss-Nr.: 98/2024 beschlossen, über die Angelegenheit „psychosomatische Reha-Klinik Reiter Alm“ ein Ratsbegehren einzuleiten. Abstimmungstag sollte der 20. Oktober 2024 sein.

Am 14. August 2024 hat Familie Brüderl der Gemeinde schriftlich mitgeteilt, dass sie vom Kaufvertrag der Reiter Alm zurückgetreten sind und das Projekt „psychosomatische Reha-Klinik Reiter Alm“ nicht mehr umsetzen werden.

Da eine Realisierung durch diesen Rückzug der Familie Brüderl nicht mehr möglich ist, sind weitere Planungen hinsichtlich des Flächennutzungsplanes und hinsichtlich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hinfällig. Selbst wenn der in Aussicht genommene Bürgerentscheid positiv für das Projekt ausgefallen wäre, ist eine Umsetzung ohne Vorhabenträger rechtlich und tatsächlich unmöglich. Demzufolge sind die in der Sitzung des Gemeinderates vom 18.10.2022 mit Beschluss-Nr.: 141 und 142/2022 eingeleiteten Bauleitplanverfahren formell einzustellen.

Beratung

GR Josef Ramstetter findet es schade, dass kein Ratsbegehren durchgeführt wird. Das wäre demokratisch gewesen. GR Franz Wimmer findet, dass jetzt die Bürgerinitiative am Zug ist. Es soll ja ein Plan B mit anderen Interessenten vorliegen. Zu GR Josef Ramstetter sagt er, dass es ihm reicht mit seinen Äußerungen. Er bezeichnete den Gemeinderat als käuflich und ging mit Unwahrheiten hausieren. Daraufhin fragte GR Josef Ramstetter nach, wo er Unwahrheiten gesagt habe. GR Dr. Friedhelm Schneider bittet darum, dass der Gestaltungsbeirat über die Einstellung des Projektes informiert wird. Vielleicht kennen die Fachleute Interessenten oder es können weiterführende Optionen besprochen werden. GR Josef Ramstetter ist gegen den Gestaltungsbeirat. Der hat der Gemeinde bisher nichts gebracht sondern nur Geld gekostet. Die aufgelaufen Kosten sollten zusammengerechnet und bekanntgegeben werden. 
GR Ernst Peter erläutert seine Sicht zu dem Thema. In den Gesprächen mit Herrn Brüderl sen. stellte sich heraus, dass er für Vorschläge offen ist. So sollten z.B. der geplante Park oder ein Kiosk für die Bürger zugänglich bleiben. Selbst eine Kapelle, die die Bürger besuchen könnten, wäre möglich gewesen. Die Gemeinde hätte den vorhabenbezogenen Bebauungsplan fortsetzen können. Der Gestaltungsbeirat hatte gute Vorschläge. Das damalige geplante Gebäude, bevor Herr Brüderl im Gespräch war, wäre höher gewesen. Jetzt wird vielleicht einer der schönsten Plätze in der Gemeinde mit Migranten belegt. Seiner Meinung nach hat die Bürgerinitiative sich, der Gemeinde und den Bürgern einen Bärendienst erwiesen. Jetzt muss geschaut werden, wie es weitergeht. Die angepriesenen Investoren hat bisher keiner gesehen. Der ganze Wirbel um die Reiteralm hat nur Verlierer hervorgebracht. Am meisten betroffen sind die Bürger. Zum Schluss richtet er einen Appell an die Bürger, mehr den gewählten Vertretern der Bürger zu vertrauen. Diese beschäftigen sich sehr wohl mit den Themen und haben meist mehr Informationen zur Verfügung als eine Bürgerinitiative. 
GR Alois Lechner stimmt der vorherigen Aussage zu. Es sind alle Gemeinderäte von den Bürgern gewählt worden. Dann sollte man ihnen auch vertrauen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass das mit Beschluss-Nr.: 141/2022 eingeleitete Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Inhalt der Änderung der Sondergebietsbezeichnung von „SO Erholungs- und Kongresszentrum“ in ein „SO Gesundheit und Erholung“ eingestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.12.2024 12:18 Uhr