Neuaufstellung des Bebauungsplanes Hammerau B, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 08.10.2024
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Hammerau B“ mit Begründung und Satzung lag in der Zeit vom 07.08.2024 bis 10.09.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.
Vor Trägern öffentlicher Belange wurden 22 Stellungnahmen abgeben, aus der Öffentlichkeit keine.
Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen (sh. Abwägungstabelle „Bebauungsplan Hammerau B“).
Das beauftragte Planungsbüro logoverde, und die Bauverwaltung nehmen zu den einzelnen Punkten nachfolgend Stellung. An der Abwägung hat Herr Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt, Dr. Niedermeier und Partner, mitgewirkt.
Allgemeiner Hinweis:
Die Stellungnahmen entsprechen inhalt- und textlich dem eingegangenen Original. Durch die Verwaltung erfolgen keine Korrekturen zur Rechtschreibung und Grammatik.
Beschluss
Die Abwägungen werden wie vorgetragen durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Hammerau B mit Satzung und Begründung in der Fassung vom 08.10.2024 wird in Bezug auf die Änderung der Entwürfe gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut, verkürzt ausgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.12.2024 12:34 Uhr