Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.11.2024
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Seit geraumer Zeit steht der Wunsch im Raum, dass die Querungen über die Kreisstraße BGL 18 verbessert werden. Unter anderem wurden Überlegungen angestellt, die Querung im Bereich der Kreuzung Salzburger Straße/Am Anger zu verbessern.
Bisherige Überlegungen haben noch kein zufriedenstellendes Ergebnis gebracht. Insbesondere sind eine Lichtzeichenanlage und ein Zebrastreifen aufgrund geltender Richtlinien nicht möglich. Die dafür notwendigen Verkehrszahlen werden nicht erreicht.
Bisherige Planungsüberlegungen der Gemeinde haben -unter Beibehaltung der heutigen Straßenverläufe- eine Querungshilfe vorgesehen, welche wegen der zu berücksichtigenden Fahrbeziehungen relativ weit nach Norden verlegt werden müsste und daher nicht angenommen werden würde.
Das Staatliche Bauamt Traunstein hat nun aber eine Planungsvariante entwickelt, welche – den notwendigen Grunderwerb vorausgesetzt – eine gute Realisierungschance eingeräumt wird.
Die neue Lösung sieht einen nördlichen Versatz der Salzburger Straße vor.
Dadurch kann die Kreuzungssituation „Am Anger“ entzerrt und die Querungshilfe wesentlich weiter südlich vorgesehen werden. Auch Linksabbiegespuren würden dadurch ermöglicht werden.
Aus Sicht der Verwaltung beinhaltet dieser Vorschlag eine sehr vernünftige Maßnahme und es sollte daher beim Landkreis Berchtesgadener Land ein Antrag gestellt werden, das Staatliche Bauamt zu beauftragen, diese Lösung umzusetzen.
Im Entwurf eines neuen Investitionsprogramms für die Kreisstraßen ist diese Maßnahme bereits aufgegriffen. Etwaige Fördermöglichkeiten oder Beteiligungen der Gemeinde Ainring müssten geprüft werden.
Beratung
GR ernst Peter fragt nach, wie hoch die Verkehrszahlen sein müssen, damit ein Zebrasteifen oder eine Lichtzeichenanlage installiert werden kann. Herr Bambach erklärt, dass es nicht an den Fahrzeugzahlen liegt, sondern an der Richtlinie. Die Richtlinie sieht außerhalb eines Ortes keinen Zebrastreifen oder eine Lichtzeichenanlage vor. Lichtzeichenanlagen gibt es auf Kreis- oder Bundesstraßen außerhalb von Ortschaften ganz selten. Querungshilfen wären allerdings eine Option. GR Christian Stehböck findet die Lösung, dass die Verkehrsinsel nach Süden verschoben wird, gut. Herr Bambach bestätigt, dass die Lösung auch funktioniert. Der Schleppkurvenradius für die Linksabbieger in die Straße „Am Anger“ wird eingehalten. GR Stefan Eberl sorgt sich, dass die Fußgänger und Radfahrer zweimal im Kreuzungsbereich die Straße überqueren müssen. Von Herrn Bambach wird klargestellt, dass die Fußgänger die Straße dort überqueren sollen, wo viel Verkehr ist, da hier die Aufmerksamkeit der Autofahrer am größten ist. GR Dr. Christoph Werner hakt noch mal wegen einer Lichtzeichenanlage nach. An der B 304 – Hallerstraße und Schwimmbadstraße gibt es eine Lichtzeichenanlage. Die Querungshilfen sieht er skeptisch. Warum wird sich so gegen eine Lichtzeichenanlage gewehrt? Die Verkehrszahlen sind ausreichend. Herr Bambach erläutert, dass die Verkehrszahlen keine Rolle spielen und verweist auf die Richtlinie. Bei den Lichtzeichenanlagen ist zu unterscheiden, ob sie den Verkehr regeln sollen oder als eine Fußgängerschutzanlage genutzt werden soll. Für die Anordnung einer Lichtzeichenanlage ist die Untere Verkehrsbehörde zuständig. Querungshilfen sind eine Möglichkeit, aber nicht immer optimal. GR Dr. Christoph Werner schlägt vor, die Anwohner mit einzubeziehen. Dies sehen tagtäglich, was dort verkehrstechnisch abläuft. Die Vorgehensweise ist vorgeschrieben, so Herr Bambach. Es wird systematisch vorgegangen und es beginnt mit Analyse der Unfalltypensteckkarte. Für GR Josef Ramstetter wäre eine Unterführung die beste Lösung. Der Mühlstättergraben ist hier wohl das Hindernis. Es wird schwierig von den Eigentümern die Grundstücke zu bekommen und eine Verschwenkung kostet viel Geld. Herr Bambach stimmt dem Ansatz zu. Eine Unterführung wäre eine ideale Lösung, aber aufgrund des Mühlstättergrabens wird sicherlich das Grundwasser schnell hervortreten. Eine Grundwasserwanne ist teurer als eine Unterführung. Wenn die Gemeinde an der Zahlung beteiligt ist, dann soll sie auch mitreden dürfen, so GR Josef Ramstetter. GR Bernhard Dusch ist der Meinung, dass in die Richtung weitergemacht werden soll. Der Antrag wurde von der CSU gestellt, Varianten vorgestellt und jetzt muss geschaut werden, welche Verbesserung möglich ist.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, beim Landkreis Berchtesgadener Land den Antrag zu stellen, dass das Staatliche Bauamt beauftragt wird, diese Lösung umzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.12.2024 16:00 Uhr