VBB Bürgersolarpark Ainring, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sondersitzung des Bauausschusses, 23.07.2024
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bürgersolarpark Ainring mit Satzung, Begründung, Umweltbericht, VEB-Plan und Blendgutachten lag in der Zeit vom 12.06.2024 bis zum 15.07.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Von den Trägern öffentlicher Belange wurden 14 Stellungnahmen abgeben, aus der Öffentlichkeit keine.
Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen (sh. Abwägungstabelle „vorhabenbezogener Bebauungsplan Bürgersolarpark Ainring“).
Das beauftragte Planungsbüro GeoPlan, Herr Ribesmeier, und die Bauverwaltung nehmen zu den einzelnen Punkten nachfolgend Stellung. An der Abwägung hat Herr Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt, Dr. Niedermeier und Partner, mitgewirkt.
Allgemeiner Hinweis:
Die Stellungnahmen entsprechen inhalt- und textlich dem eingegangenen Original. Durch die Verwaltung erfolgen keine Korrekturen zur Rechtschreibung und Grammatik.
Beschluss
Die Abwägungen werden wie vorgetragen vorgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2
Datenstand vom 20.11.2024 15:18 Uhr