Anpassung der Benutzungsordnung für die Sporthalle, die Turnhallen und den Mehrzweckanbau der Gemeinde Ainring i.d.F. v. 01.07.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2025 ö beschließend 5

Vorgang

In der Benutzungsordnung für die Sporthalle, die Turnhallen und den Mehrzweckanbau der Gemeinde Ainring in der aktuell gültigen Fassung vom 01.07.2023 sind unter Ziffer 
III. die Benutzungsentgelte bei Veranstaltungen geregelt.

So heißt es:
„III. Benutzungsentgelte bei Veranstaltungen

1. Erhebung
a) Die Gemeinde erhebt für die Nutzung von nicht gemeindeansässigen Vereinen ein Entgelt von 700,00 € pro Veranstaltungstag. Für den Kiosk ist eine Gebühr von 50,00 € pro Tag fällig. Die Reinigung ist im Preis inbegriffen.

b) Bei gemeindeansässigen Vereinen wird bei den für den Vereinszweck dienenden Veranstaltungen/Nutzungen kein Entgelt erhoben. Lediglich für den Kiosk ist eine Gebühr in Höhe von 50 € pro Tag fällig. Wird der Kiosk weniger als einen halben Tag genutzt, hat der/die Mieter/in ein reduziertes Entgelt von pauschal 25 € zu zahlen.“

In der Praxis hat sich gezeigt, dass die „Kioskgebühr“ immer wieder für leidige Diskussionen gesorgt hat. Angesichts der Tatsache, dass die Sporthalle Mitterfelden Benutzungsgebühren in Höhe von lediglich 900 € durch die „Kioskgebühr“ eingebracht hat (ausschließlich von Ainringer Vereinen) und ein Nachweis, ob der Kiosk tatsächlich benutzt wird ohnehin nur schwer zu erbringen ist, schlägt die Verwaltung vor, auf die Erhebung der Kioskgebühr zu verzichten. Im Gegenzug wird es für erforderlich gehalten, die Tagespauschale für Veranstaltungen von bisher 700,00 € pro Tag auf 1.100 € pro Tag zu erhöhen. Damit ist eine Angleichung an vergleichbare Hallen in umliegenden Gemeinden gegeben.

Beim Mehrzweckanbau an der GS Thundorf ergibt sich zusätzlich, dass dieser teilweise durch Private für z. B. Sektempfänge vor Trauungen gebucht wird. Hierfür griff die „Kiosknutzungsgebühr“ von 50 € pro Veranstaltung. Diese Regelung sollte grundsätzlich weiter enthalten bleiben, jedoch in Nutzungspauschale umbenannt werden. Damit sind die Aufwendungen für Reinigung, Energie und Verwaltungsleistungen abgegolten. Auch nutzen diesen Raum teilweise kirchliche Einrichtungen (z. B. Pfarrei oder Pfarrgemeinderat). Diese sind aber nicht als Vereine zu verstehen, weshalb die kirchlichen Einrichtungen der Gemeinde noch mit aufgenommen werden sollten.

Beratung

GR Christian Stehböck bittet darum, die Blaulichtorganisationen mit einzubeziehen. Diese sind laut 1. BGM Martin Öttl bereits inbegriffen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Benutzungsordnung für die Sporthalle, die Turnhallen und den Mehrzweckanbau der Gemeinde Ainring dahingehend zu ändern, dass das Nutzungsentgelt für Veranstaltungen auf 1.100 € pro Tag festgesetzt wird. Für gemeindeansässige Vereine und die in der Gemeinde ansässigen Pfarreien wird bei den für den Vereinszweck dienenden Veranstaltungen/Nutzungen weiterhin kein Entgelt erhoben. Die Kiosknutzungsgebühr entfällt künftig komplett bei Vereinsnutzungen.  Neu eingefügt werden soll Buchstabe „c) Bei Nutzung des Mehrzweckanbaus der Grundschule Thundorf für private Zwecke anlässlich Stehempfängen o. ä. wird eine Nutzungspauschale von 75 € erhoben“. Die Regelungen sollen für Nutzungen ab dem 01.01.2025 gelten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2025 10:49 Uhr