Errichtung einer Hackschnitzelheizung mit Lagerhalle in Berg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 11.02.2025
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Mit vorliegendem Bauantrag wird die Errichtung einer Hackschnitzelheizung mit Lagerhalle beantragt. Die Hackschnitzelheizung mit Lagerhalle hat die Maße von 19,50 m x 10,00 m und soll mit einem Pultdach ausgeführt werden. Die Wandhöhe beträgt 3,47 m bzw. 5,91 m. Mit der Heizleistung der Hackschnitzelanlage sollen auch die umliegenden Nachbaranwesen in Berg versorgt werden, entsprechende Absichtserklärungen sind dem Antrag beigefügt.
Planungsrechtliche Situation:
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und muss § 35 Abs. 1 BauGB beurteilt werden.
Von einer landw. Privilegierung ist auszugehen. Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ainring ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarliche Einwände:
Nachbarliche Einwände sind nicht bekannt, die Unterschriften wurden eingeholt.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Mit der Errichtung der Hackschnitzelheizung wird nicht nur der landw. Betrieb, sondern auch die umliegenden Anwesen unabhängig von fossiler Heizenergie. Die Errichtung der Hackschnitzelheizung wird ausdrücklich begrüßt.
Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag zur Errichtung einer Hackschnitzelheizung mit Lagerhalle gem. § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.03.2025 09:10 Uhr