Renaturierung Kleine Sur - Sachstand und Vorstellung durch Frau Veronika Eisenrieder und Herrn Daniel Brunner vom Büro Logo verde, und Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.04.2025 ö beschließend 3

Vorgang

Bezug:
Beschluss-Nr.: 16/2024 des Umwelt- und Gemeindeentwicklungsausschusses

An der Kleinen Sur zwischen Thundorfer Mühle und der Bundesstraße 304 bzw. Bahnunterführung haben sich in letzter Zeit Grunderwerbs- bzw. Tauschmöglichkeiten ergeben, welche auch bereits umgesetzt wurden.

Das Gewässer Kleine Sur ist in diesem Bereich begradigt und dementsprechend strukturarm. Hinzu kommt die bekannte Hochwasserproblematik. Im Bereich des Anwesens Thundorfer Mühle 50 ist aufgrund von Uferschäden tatsächlich ein Gebäude gefährdet. 

Somit könnte im genannten Bereich eine Renaturierungsmaßnahme durchgeführt werden mit vielen positiven Effekten. Ökologische Aufwertung, Gebäudeschutz, Volumenerweiterung zur Linderung der Hochwasserproblematik.

Die Verwaltung hat als Diskussionsgrundlage und Grundlage für weitere Abstimmungen ein Konzept zur Renaturierung durch das Büro Logo verde anfertigen lassen.

Diese Planentwürfe werden von Frau Veronika Eisenrieder und Herrn Daniel Brunner vom beauftragten Büro Logo verde vorgestellt.

Insgesamt halten die Verwaltung und auch der vorberatende Umweltausschuss die Maßnahme für sehr begrüßenswert. Dort, wo Gelegenheit besteht, sollten derartige Renaturierungen auch realisiert werden. 

Die Planung ist mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Wasserwirtschaftsamt vorabgestimmt und wurde dort sehr positiv aufgenommen. Es könnten sich hohe Förderquoten ergeben.

Auch der Wasser- und Bodenverband Kleine Sur und Schwarzgraben wurde vorinformiert. Die Gespräche verlaufen sehr konstruktiv. Vertiefende Abklärungen sind natürlich noch im weiteren Verfahren notwendig. Landwirtschaftliche Belange müssen im Verfahren weiter betrachtet werden, insbesondere ist die Funktionsfähigkeit bestehender Drainagesysteme zu gewährleisten und künftige Zuständigkeiten festzulegen.

Zur Umsetzung der Maßnahme soll einer Förderung nach der RZWas 2025 (Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben 2025) beantragt werden. Es ist geplant eine Förderung nach Fördertatbestand 2.1.2 (Ausbauvorhaben zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern oder ihrer Auen, (…), Vorhaben zur Schaffung, Verbesserung oder Reaktivierung von Rückhalteräumen an Gewässern) zu beantragen. Die Maßnahme soll in den nächsten 1-3 Jahren durchgeführt werden.

Beratung

Der 1. BGM Öttl hält das Projekt für sehr wichtig und betont den Nutzen für Tiere, Pflanzen und die Bewohner der anliegenden Häuser.
GR Dr. Christoph Werner würde die Kleine Sur wegen der Hochwassergefahr noch weiter von den Häusern weg verlegen. Daniel Brunner erklärt, dass durchaus besprochen wurde, noch etwas von der Bebauung wegzurutschen, aber es macht keinen Sinn, alles komplett neu auszuheben und zu verlegen. Sollte sich Wasser anstauen, muss dies natürlich abseits der Bebauung geschehen. Man arbeitet dazu mit leicht versetzten Uferhöhen. Zugleich muss man jedoch die Geländeanschlusshöhen einhalten.
GR Dr. Friedhelm Schneider erkundigt sich, ob sich das Projekt auch für ein Monitoring eignet, um zu erkennen, ob sich etwas verbessert hat. Veronika Eisenrichter bejaht dies. Die bereits durchgeführte Überprüfung wird in einem festgelegten Zeitraum noch einmal erfolgen, um zu bestimmen, ob die Maßnahme angeschlagen hat. Dabei geht es vor allem um die Flora, da keine relevante Fauna vor Ort gesichtet wurde. 
GR Sven Kluba möchte wissen, ob die umfangreiche Renaturierung Ökopunkte auf das Konto einzahlt. Dies verneint Daniel Brunner, da das Projekt bis zu 90 Prozent gefördert wird. 
GR Josef Ramstetter fragt nach, ob die Flächen der Gemeinde gehören. Dies ist der Fall.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Konzept zur Renaturierung der Kleinen Sur wie vorgestellt grundsätzlich zu (Grundsatzbeschluss). Der Gemeinderat beschließt, die Maßnahme „Renaturierung Kleine Sur“ durchzuführen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten zur Realisierung beauftragt.
Weitere Planungsauftragsbeschlüsse und Maßnahmenbeschlüsse sind den jeweils zuständigen Gremien vorzulegen.
Die Fördermöglichkeiten sind zu prüfen.
Die Gemeinde ist sich bewusst, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht und daher das Finanzierungsrisiko selbst zu tragen hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.05.2025 08:48 Uhr