1. Änderung Lückenfüllungssatzung Winkeln - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 08.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.06.2021 ö beschließend 3.2

Vorgang

Der Bauausschuss beschloss in seiner Sitzung am 19.05.2020 die Außenbereichssatzung „Winkeln“ für das Grundstück Flst.Nr. 933/4, Gem. Straß, zu ändern. Der Planteil mit Satzung und Begründung lag in der Zeit vom 07. April bis 10. Mai 2021 öffentlich aus. Zugleich wurde den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Nachfolgende Stellungnahmen sind eingegangen:
(Abwägungstabelle)


Weitere Stellungnahmen liegen nicht vor.

Der Bauausschuss möge die Abwägungen wie vorgetragen vornehmen.

Die Verwaltung schlägt vor, die 1. Änderung Lückenfüllungssatzung Winkeln als Satzung zu beschließen.

Beschluss

Die Abwägungen werden wie vorgetragen vorgenommen.
Die 1. Änderung der Lückenfüllsatzung Winkeln, in der Fassung vom 08.06.2021, wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2022 12:30 Uhr