Errichtung einer Reihenhausanlage bestehend aus sechs Reihenhäusern mit Garagen, an der Moosstraße HsNr. 21 und 23


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 08.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.06.2021 ö beschließend 4.1

Vorgang

Beschreibung des Vorhabens:
Die Antragsteller planen auf dem Grundstück die Errichtung einer durchgehenden Reihenhauszeile bestehend aus sechs Reihenhäusern mit einer fünffach-Garage und sieben Stellplätzen. Die Reihenhäuser sollen KG, EG und OG mit Satteldach erhalten. Die Wandhöhe soll 7,50 m betragen, die Dachneigung ist mit 23°vorgesehen.

Mit der vorliegenden Bauvoranfrage soll das Vorhaben auf die planungsrechtliche Zulässigkeit geprüft werden.

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Mitterfelden A, mit der 37. Änderung welche Satteldächer zulässt. Ansonsten bestimmt der Ursprungsbebauungsplan die Zulässigkeit.

Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände: 
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen: 
Das Vorhaben wird grundsätzlich als vertretbar eingestuft.
Die Errichtung des Sechsspänners wird im Sinne des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und einer sinnvollen Nachverdichtung gesehen.
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan gibt hinsichtlich der Nutzungszahlen für das Grundstück 2 Vollgeschosse sowie eine GFZ von 0,5 vor. Die geplante Reihenhausanlage hätte zwei Vollgeschosse mit einer Wandhöhe von 7,50 m, die GFZ würde bei 0,49 liegen.
Die notwendigen zusätzlichen Stellplätze können auf dem Antragsgrundstück nachgewiesen werden.

Beratung:
Im Zuge der Beratung kritisiert GR Moderegger, dass mittlerweile durch intensive Nachverdichtung die Verkehrssituation des ruhenden Verkehrs sich massiv verschärft hat. So hätten viele Haushalte inzwischen drei oder mehr Fahrzeuge, welche dann im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt würden. Er hält in Anbetracht der Verkehrssituation in Mitterfelden die Maßnahme als zu groß und könne deshalb nicht zustimmen.
Die Verwaltung erläutert, dass die notwendigen Stellplätze auf eigenen Grund nachgewiesen werden können, und dies für die Gemeinde der verbindliche Maßstab ist.    

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der vorliegenden Bauvoranfrage zur Errichtung einer Reihenhauszeile mit sechs Reihenhäusern das gemeindliche Einvernehmen.

(GR Ramstetter und GR Moderegger stimmen dagegen)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

Datenstand vom 03.03.2022 12:30 Uhr