Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Winkeln, nähe HsNr. 7


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 08.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.06.2021 ö beschließend 4.2

Vorgang

Beschreibung des Vorhabens:
Mit der vorliegenden Bauvoranfrage soll die planungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage innerhalb der Außenbereichssatzung Winkeln-Ost geprüft werden. Das Gebäude soll die Maße von 11,32 m x 9,12 m erhalten. Es ist beabsichtigt das Gebäude mit KG; EG, OG mit Kniestock zu errichten. Die Wandhöhe soll 6,50 m mit einer Dachneigung von 22-30° erreichen. Die Doppelgarage soll die Maße von 6,99 m x 6,49 m erhalten.

Mit der Bauvoranfrage sollen die nachfolgenden Punkte geklärt werden:

1. Ist es möglich, das geplante Wohnhaus in der Größe und dem Seitenverhältnis, wie im Erläuterungsplan vom 17.05.2021 dargestellt, zu errichten ?

2. Ist es möglich, die Höhenlage des Gebäudes wie im Erläuterungsplan vom 17.05.2021 dargestellt, auszuführen ?

3. Ist es möglich, das geplante Wohnhaus mit der Doppelgarage mit der geplanten Gebäudestellung, wie im Erläuterungsplan vom 17.05.2021 dargestellt, zu errichten ?

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt zum Teil innerhalb der Außenbereichssatzung Winkeln-Ost. Die baurechtliche Beurteilung muss demnach nach § 35 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit dieser gemeindlichen Satzung erfolgen.

Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände: 
Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Mit der gemeindlichen Außenbereichssatzung „Winkeln Ost“ aus dem Jahr 2010 beschloss der Gemeinderat die bestehende Splittersiedlung behutsam positiv zu verändern und abschließend zu regeln. Mit der bestehenden Satzung kann der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Wohnzwecken dienenden Vorhaben nicht entgegen gehalten werden, dass sie der Darstellung des FNP für Flächen der Landwirtschaft oder Wald widersprechen, oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Die vorliegende Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage hält nahezu alle sonstigen Festsetzungen der Satzung ein, liegt jedoch mit der Gebäudebreite des Wohnhauses zur Hälfte außerhalb der Satzungsgrenze, mit der geplanten Doppelgarage komplett außerhalb des Geltungsbereichs. 

In der Vergangenheit wurde ein Bauvorhaben im Geltungsbereich der Satzung genehmigt, welches um ca. 4,48 m über die Satzungsgrenze hinausragt. Dieser Maßstab sollte auch bei der vorliegenden Bauvoranfrage zu Grunde gelegt werden.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen unter der Maßgabe zu erteilen, dass das Wohngebäude nur um max. 4,48 m über die Satzungsgrenze hinaus errichtet werden darf. Die Doppelgarage sollte innerhalb des Geltungsbereichs situiert werden.  

Beratung:
GR Unterreiner begrüßt ein Abrücken des Baukörpers von der Straße und kann der Situierung des Gebäudes so zustimmen. GR Wimmer erkundigt sich nach der Zufahrt zum Anwesen, ob dies über die „alte B 304“ erfolgt. Dies wurde von der Verwaltung bestätigt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Winkeln unter der Maßgabe, dass das Wohngebäude nur um max. 4,48 m außerhalb der Satzungsgrenze errichtet werden darf, die Doppelgarage soll innerhalb des Geltungsbereichs situiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2022 12:30 Uhr