Beschreibung des Vorhabens:
Es wird die Errichtung einer Brennholzlagerhalle, die Errichtung eines Anbaus zur Brennholzzwischenlagerung und die Einhausung und Überdachung der bestehenden Außentreppe beantragt.
Die Brennholzlagerhalle soll die Maße von 10,99 m x 6,99 m bei einer Höhe von 5,08 m bzw. 4,64 m erhalten. Die Lagerhalle soll ein Pultdach erhalten.
Der Anbau an das bestehende Wohnhaus soll die Maße von 4,79 m x 4,49 m bei einer Höhe von ca. 3,00 m bzw. 2,04 m (abgeschleppt) erhalten.
Die bestehende Treppe am Wohnhaus zum Obergeschoss soll eingehaust und überdacht werden.
Die geplante Brennholzlagerhalle sowie der Anbau am Wohnhaus dienen der Lagerung bzw. Zwischenlagerung von Brennholz, da die Heizungsanlage der Gebäude Mühlreit 34, 34 a und 34 b erneuert und von Öl auf Nachhaltige Energieversorgung (Scheitholzheizung) umgestellt wird. Die Brennholzerzeugung wird aus eigenem Wald (ca. 4 ha) sichergestellt und mit eigenen Maschinen bewirtschaftet. Zur Trocknung und Lagerung des Scheitholzes sind die geplanten Gebäude notwendig.
Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Außenbereich und ist im FNP der Gemeinde als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Beurteilung muss demnach als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB erfolgen.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarliche Einwände:
Nachbarliche Einwände sind nicht bekannt
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen:
Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Die Erschließung ist gesichert, öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Die Errichtung der Brennholzlagerhalle und des Anbaus zur Zwischenlagerung erscheint für die Umstellung der Heizungsanlage auf Scheitholz notwendig. Die Einhausung und Überdachung der Treppe erscheint vertretbar.