Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage an der Kugelmühlstraße, neben HsNr. 28


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 08.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.06.2021 ö beschließend 5.4

Vorgang

Beschreibung des Vorhabens:
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 08.12.2020 mit diesem Vorhaben, damals jedoch als Bauvoranfrage. Der Bauausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen und stimmte den beantragten Befreiungen zu (Baugrenzenüberschreitung, Abstand zur öffentl. Verkehrsfläche, Situierung der Garage). Das LRA teilte dem Bauwerber mit, dass die eingereichte Bauvoranfrage nicht genehmigungsfähig ist, da mit den beantragten Befreiungen die Grundzüge der Planung tangiert sind.
Zwischenzeitlich wurden Abstimmungsgespräche zwischen Planer, Bauherrschaft und LRA geführt und eine genehmigungsfähige Planung, welche nun vorliegt, entwickelt.

Das beantragte Gebäude soll nunmehr die Maße von 8,99 m x 11,24 m bei einer Wandhöhe von 6,57 m erhalten. Die Doppelgarage soll die Maße von 7,49 m x 6,49 m erhalten. Die auf dem Grundstück stehende alte Garage soll abgebrochen werden.

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Feldkirchen in seiner Ursprungsform und hält dessen Festsetzungen nicht ein. Mit dem Vorhaben werden die Baugrenzen überschritten, dass Wohngebäude wird geringfügig nach Osten verschoben und der im Bebauungsplan festgesetzte Abstand zur Kugelmühlstraße von 5 m wird mit 4,93 m unterschritten.

Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände: 
Nachbarliche Einwände sind nicht bekannt

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Der vorliegende Bauantrag wurde mit dem LRA abgestimmt, die geringfügige Baugrenzenüberschreitung ist noch im vertretbaren Rahmen, die Befreiung ist damit auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen vertretbar.  

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem vorliegenden Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Feldkirchen an der Kugelmühlstraße zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2022 12:30 Uhr