Beschreibung des Vorhabens:
Es wird die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in der Hallerstraße 11 im Ortsteil „Perach“ beantragt.
Das Bauvorhaben besteht aus einem 2-geschossigen Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, Quergiebel und einer Tiefgarage. Es sollen 13 Wohneinheiten entstehen. Die Dachneigung beträgt 29 Grad.
Die Maße des Wohngebäudes betragen an den kürzeren Seiten jeweils 12,02 m und an den längeren Seiten 26,52 m bzw. 23,39 m. Die Wandhöhe beträgt 6,27 m.
Die Tiefgarage soll die Maße von 26,52 m x 23,63 m erhalten, die Einfahrt erfolgt über die Hallerstraße. Die erforderlichen Stellplätze werden in der TG und oberirdisch nachgewiesen.
Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des in Neuaufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Perach“ und hält dessen Festsetzungen ein. Bei dem in Neuaufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Perach“ besteht aktuell Planreife hinsichtlich des Antragsgrundstückes. Demnach ist eine Baugenehmigung gem. § 33 BauGB möglich.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarliche Einwände:
Nachbarliche Einwände sind nicht bekannt. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Eine Genehmigung des Bauvorhabens kann nach § 33 BauGB erfolgen, da der in Neuaufstellung befindliche Bebauungsplan „Perach“ im Bereich des Antragsgrundstückes planreif ist und die Anforderungen des § 33 Abs. 1 BauGB erfüllt werden. Die Erschließung ist gesichert und das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes „Perach“ ein.