Beschreibung des Vorhabens:
Die Bauherren beantragen den Bau eines Außenpools mit einem Volumen von 48 m³.
Der Außenpool soll auf der Nordseite des Wohnhauses entstehen und misst eine Größe von
8,00 m * 4,00 m bei einer Tiefe von 1,50 m.
Planungsrechtlich Situation:
Das Grundstück liegt im Außenbereich. Die Zulässigkeit des Vorhabens muss demnach nach § 35 Abs. 2 BauGB beurteilt werden.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarliche Einwände:
Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt. Es liegen keine nach BayBO betroffene Nachbarn vor.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb dieses Geltungsbereiches regelt § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben.
Es liegt eine umfangreiche und aus Sicht der Gemeinde nachvollziehbare Begründung für die Situierung des Pools vor. Die gefundene Situierung ist die am Außenbereichsschonendste. An dieser Stelle ist der Pool gelungen an einer Hangkante eingebettet und von bestehenden Baumbestand „eingerahmt“.
Aus Sicht der Gemeinde sprechen keine Einwände gegen den Bau eines Außenpools.