In der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 13.09.2021 wurden 4 Varianten für den Anbau eines Aufzuges an das Haus der Kultur vorgestellt, um einen behindertengerechten und barrierefreien Zugang zu erhalten.
Variante 1:
Auf der Gebäudenordseite im Bereich des Saales, freistehend in den Hang integriert, mit Neugestaltung der Zugangssituation zum Haus der Kultur in Verbindung mit dem Trachtenheim.
Variante 2:
Auf der Südseite angebaut, im Bereich EG Turnraum des Kindergartens und OG im Saal.
Variante 3:
Auf der Nordseite angebaut an das Gebäude im Bereich des Treppenhauses.
Variante 4:
Freistehend mit Verbindungsbrücke auf der Südseite, anschließend im OG Flur.
Diese Varianten fanden in dieser Sitzung keine Zustimmung, der TOP wurde zurückgestellt verbunden mit dem Auftrag an die Verwaltung, weitere Varianten zu prüfen, beispielsweise ein Standort direkt neben den Haupteingang (jetzt bezeichnet als Variante 5).
Auftragsgemäß hat die Verwaltung diesen im Verwaltungs- und Finanzausschuss entwickelten Vorschlag geprüft und zudem einen weiteren Vorschlag (bezeichnet als Variante 6) entwickelt.
Variante 5:
Es wurde ein Standort beim aktuellen Eingang untersucht. Man müsste hier den Aufzug ca. 60 cm in das Gebäude schieben, um die minimal notwendige Zugangsbreite zu erreichen. Dies ist statisch höchst problematisch. Durch das Einschieben des Aufzuges wird auch das Behinderten-WC im Obergeschoss erheblich kleiner und entspräche nicht mehr den Vorgaben. Man müsste zudem den Eingang zum Haus der Kultur auf die Giebelnordseite mit Vordach/Windfang usw. neu gestalten.
Hierzu wurde keine Kostenberechnung erarbeitet, weil diese Variante aus Sicht der Verwaltung zu viele erhebliche Nachteile mit sich bringt.
Des Weiteren wurde aber die Südseite noch einmal in Betracht gezogen.
Variante 6:
Der Aufzug würde angebaut auf die Südseite im Bereich Erdgeschoss-Gruppennebenraum und Obergeschoss Flur.
- Bei dieser Variante benötigen wir den kürzesten Zugang. Geplant wären 2 Steigungen mit 2 % und einer Haltefläche.
- Der Aufzug würde 2 Haltestellen bekommen und somit wäre auch der Kindergarten auf kurzen Weg im Bedarfsfall mit dem Aufzug erschlossen. Mit der Kindergartenleitung (Frau Sabrina Rehrl) wurde auch diese Variante besprochen und abgestimmt, wie die Anschlusssituation im Inneren des Kindergartens gestaltet werden könnte.
- Es hat sich herausgestellt, dass durch den -geplanten gläsernen- Aufzug keine Beeinträchtigung für den Gruppennebenraum entstehen würde. Weder vom Raumangebot noch von der Belichtung her.
- Die Feuerwehraufstellfläche kann weitestgehend erhalten bleiben und im Winter durch das Pflaster (bisher Kies) leichter vom Schnee freigehalten werden.
- Der Übergang von der gepflasterten Fläche zum Kiesweg kann mit einer Steinmauer eingefasst werden.
- In diesem Zug der Maßnahme könnten auch weitere Verbesserungen für die Kindergartenaußenflächen vorgenommen werden wie z.B.:
- Die restliche Kiesfläche bis zu dem Hintereingang mit einem Pflaster versehen, was die Kindergartenleitung befürworten würde. Dadurch würde eine gerade Fläche zum spielen mit Fahrzeugen entstehen.
- Man könnte auch die Natursteinmauer im Bereich der Nestschaukel anheben.
Dadurch würde auch hier eine schönere Fläche entstehen.
- Nachteil der Variante ist, dass neben dem Aufzug ca. 4 Stufen auf die Fläche in den Kindergartenbereich Richtung Hintereingang entstehen. Aktuell kann man dort bis in das hintere Drittel mit dem Auto fahren, wenn hier der Hausmeister etwas anliefert oder wenn Vereine von dem Lagerraum etwas benötigen.
Für diese Variante 6 wurde von Frau Schmid eine Kostenschätzung erstellt für brutto 110.000,-€ (ohne Natursteinmauer anheben).
Die Brutto-Schätzkosten der übrigen Varianten belaufen sich auf:
Variante 1: 123.165,00 €.
Variante 3: (Kosten aus 2018) 94.010,00 € x 20% Kostensteigerung = 112.812,00 €.
Variante 2 und 4 sind vergleichbar mit: ca. 96.390 €.
Nach der Entscheidung für eine konkrete Variante wird eine genaue Kostenberechnung zu erstellen sein, wobei man auch auf die aktuell steigenden Bau- und Materialkosten eingehen muss.
Des Weiteren ist für die Maßnahme ein Bauantrag notwendig.