Ortsrecht; Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö beschließend 5

Vorgang

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.10.2021 (Nr. 128/2021) grundsätzlich beschlossen, eine Zweitwohnungssteuer ab dem Jahr 2023 einzuführen. Auf den damaligen Sachvortrag wird verwiesen. Die Verwaltung legt nun einen Satzungsentwurf vor, der sich am bayerischen Satzungsmuster orientiert. Der Gemeinderat hat noch zu entscheiden, wie hoch der Steuersatz sein soll. Rechtlich kann sich (rechtssicher) bis 20 Prozent bewegt werden. Zum Vergleich werden die Sätze der Gemeinden im näheren Umkreis dargelegt, die bereits über eine derartige Satzung verfügen. Die Verwaltung schlägt einen Steuersatz von 15 Prozent vor.
Nach Satzungsbeschluss wird die Finanzverwaltung auf deren Grundlage die weiteren Erhebungen, auch im Rahmen der Übersendung der Grundsteuerbescheide im Januar 2022 einleiten und einen örtlichen Mietspiegel zur Ermittlung der Grundlagenfestsetzungen bis zum Herbst des kommenden Jahres erstellen.
Über die Zwischenergebnisse wird bei Bedarf durch die Verwaltung informiert.

Beratung

GR Josef Ramstetter fragt, warum der Prozentsatz nicht 20% beträgt, wenn dies auch möglich ist. Kämmerer Thomas Schlosser antwortet ihm, dass es ein gemittelter Vorschlag der Verwaltung ist und so vielleicht das ein oder andere Klageverfahren vermieden werden kann. Sollte die Gemeinde in Zukunft Geld benötigen, dann kann in diesem Fall noch an der Stellschraube gedreht werden. Außerdem kann der Gemeinderat jederzeit den Prozentsatz mit einem Beschluss ändern.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Ainring in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung vom 14.12.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Datenstand vom 26.01.2022 07:06 Uhr