Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 23.06.2020 (Beschluss-Nr. 130/2020) den Beschluss gefasst den Fernwärmeausbau in Mitterfelden voranzutreiben. Die Ergebnisse wurden in der Werkausschusssitzung vom 07.07.2021 (Beschluss-Nr. 32/2021) in einer ersten Beratung besprochen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Synergieeffekte mit den Sparten Wasser, Kanal und Straßenbau abzugleichen.
Ergebnisse der Befragung:
Nr.
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Straße / Maßnahme
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Interesse Ja, (Prozent)
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Interesse Nein
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Evtl. + keine Rückmeldung
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Gesamt
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1.
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Dachsteinstraße
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8, (100%)
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0, (0%)
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0+0, (0%)
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8
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2.
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Schneebergstraße Süd
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5, (56%)
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1, (11%)
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2+1, (33%)
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9
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3.
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Haunsbergstraße Ost
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10 (53%)
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3, (16%)
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2+4, (31%)
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19
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4.
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Heubergstraße (Vollausbau)
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5, (55%)
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2, (22%)
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0+2, (23%)
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9
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5.
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Staufenstraße Süd
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6, (38%)
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4, (25%)
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0+6, (37%)
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16
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6.
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Nocksteinstraße
(Vollausbau)
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4, (33%)
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4, (33%)
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1+3, (34%)
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12
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7.
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Watzmannstraße Süd
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3, (27%)
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2, (19%)
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3+3, (54%)
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11
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Die Bereiche bzw. Straßen(züge) werden auf einem Übersichtsplan erläutert.
Die Ergebnisse der Fernwärmebefragung und die sich ergebende Reihung wurde nun mit dem Tiefbauamt und der Kämmerei besprochen, um abzustimmen, ob und wo es ggf. gemeinsame Ausbau-/Sanierungsbestrebungen gibt. Investitionsvolumen und Kapazität machen es möglich etwa 2 – 3 Fernwärmenetzerweiterungen pro Jahr zu realisieren.
Für folgende Straßen(züge) wurden von Tiefbauamt und Kämmerei keine Kanal-/und/oder Straßenbauerfordernisse festgestellt. Demzufolge handelt es sich hier um reine Fernwärmenetzerweiterungen (teilweise werden punktuell Straßenentwässerungsbedarfe/Reparaturen an einzelnen Kanalhaltungen mit erledigt):
- Dachsteinstraße (Rest)
- Schneebergstr. Süd
- Haunsbergstr. Ost
- Staufenstr. Süd
- Watzmannstr. Süd
Für folgende Straßen(züge) ergibt sich auch Bedarf im Bereich des Straßenaufbaus sowie der Straßenentwässerung, teilweise auch im Bereich der Kanalisation sowie der Wasserleitung. Somit sind dieses Vollausbauten:
Der Finanzausschuss hat in seiner Zuständigkeit über die Planung und Durchführung der Gemeinsamen Maßnahmen beraten. Der Werkausschuss hat über die Vorgehensweise der „reinen“ Fernwärmenetzerweiterungen beraten.
Für die Maßnahme Heubergstraße soll ein Planungsauftrag erteilt werden. Die Planungsphase sollte im nächsten Jahr (2022) erfolgen, Umsetzung dann frühestens 2023.
Die Planungen Nocksteinstraße werden von den Gemeindewerken sowie vom gemeindlichen Tiefbauamt selbst durchgeführt. Ein Planungsauftrag ist hier nicht erforderlich.
Die restlichen 5 Straßenzüge sollen als reine Fernwärmenetzerweiterungen bzw. größtenteils in Kombination mit Wasserleitungsarbeiten geplant und umgesetzt werden.
In der Gemeinderatssitzung vom 23.06.2020 wurde der schrittweisen Vorgehensweise im Bereich des Fernwärmeausbaus zugestimmt. Die Werkleitung hat folgende Schritte vorgeschlagen:
1. Das Fernwärmeinteresse in allen oder einzelnen Bereichen abfragen. => erledigt
2. Die Ergebnisse auswerten. => erledigt
3. Nach Anschlussinteresse, Schätzkosten und Wirtschaftlichkeit einen mehrjährigen Zeitplan für
den Fernwärmenetzausbau entwickeln => erledigt
4. Ergebnisse vorstellen und den Zeitplan für das nächste Jahr beschließen.
5. Entwurf mit Kostenberechnung erstellen und im Gemeinderat genehmigen.
6. Ausschreibung möglichst im Herbst durchführen mit dem Ziel die Bauarbeiten im Frühjahr
des darauffolgenden Jahres zu beginnen.
Die ersten drei Schritte (1. Fernwärmeinteresse in allen oder einzelnen Bereichen abfragen, 2. Ergebnisse auswerten, 3. nach Anschlussinteresse, Schätzkosten und Wirtschaftlichkeit einen mehrjährigen Zeitplan für den Fernwärmenetzausbau entwickeln) konnten abgeschlossen werden. Im nächsten Schritt berät das Gremium über die Erweiterungen und den möglichen Zeitplan.
Die Werkleitung schlägt für die weitere Projektabwicklung folgenden Zeitplan vor:
2022: Fernwärmeausbau der Dachsteinstraße (Rest), der Schneebergstraße Süd sowie der Haunsbergstraße Ost. Die Planungen werden von den Gemeindewerke durchgeführt. In den drei Bereichen soll neben dem Fernwärmeausbau auch die Wasserleitung erneuert werden. Die Arbeiten werden kombiniert ausgeführt und auf einer Straßenseite gebündelt. Im Wirtschaftsplan sind entsprechende Ansätze vorzusehen. Mit den Planungen ist umgehend zu beginnen um die Ausführung bis zur Heizperiode 2022 abzuschließen.
Als weitere Punkt - Beauftragung der Vollausbauplanung eines Ingenieurbüros in der Heubergstraße (Salzburger Straße bis Ende Bebauung Höglstraße). Die Planung soll so erfolgen, dass eine Abwicklung 2023 möglich wird.
2023: In der Zeitplanung vorgesehener Ausbau der Heubergstraße und der Staufenstraße Süd. Mit Ausbau der Heubergstraße kann eine für die Versorgungssicherheit wichtige und erforderliche Verbindung zwischen Rosenweg und Höglstraße hergestellt werden.
2024: In der Zeitplanung vorgesehener Ausbau der Nocksteinstraße und der Watzmannstraße Süd. Damit steht im Ortsteil Mitterfelden flächendeckend Fernwärme zur Verfügung.
Im Juli 2021 hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL, vor dem Bayerischen Landtag eine Regierungserklärung zum Klimaschutz gehalten. Darin wurde die Klimaneutralität Bayerns bis 2040 sowie die Reduktion der Treibhaus-Emissionen um 65% bis 2030 vorgetragen.
Mit Erweiterung des Fernwärmenetzes und der damit verbundenen Umstellung von Ölheizungen auf Fernwärme werden die Ziele der Regierung aktiv unterstützt und der Klimaschutz am Ort gefördert.
Aktuell gibt es günstige Fördermöglichkeiten sowohl für die Kommune (Förderung des Wärmenetzausbaus) als auch für die Hauseigentümer (Förderung der Heizungserneuerung bei Umstellung auf Fernwärme). Ein aufschieben bzw. verzögern der Ausbauplanung kann sich negativ auf die aktuellen Rahmenbedingungen auswirken. Die Förderlandschaft unterliegt immer wieder Veränderungen. Wie sich diese in den kommenden Jahren entwickeln wird, lässt sich derzeit schwer abschätzen. Unter den aktuell geltenden Förderbedingungen ist mit folgenden Grobkosten im Bereich Fernwärme zu rechnen:
Nr.
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Straße / Maßnahme
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Grob- Kosten
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erwartete Herstellungs-beiträge
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erwartete Förderung BAFA
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Restkosten
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1.
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Dachsteinstraße
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141 T€
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-34,5 T€
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-56,5 T€
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50 T€
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2.
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Schneebergstraße Süd
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133 T€
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-32 T€
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-53 T€
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48 T€
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3.
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Haunsbergstraße Ost
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196 T€
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-63 T€
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-79 T€
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54 T€
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4.
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Heubergstraße
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242 T€
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-28 T€
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-97 T€
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117 T€
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5.
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Staufenstraße Süd
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167 T€
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-32,4 T€
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-66,8 T€
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67,8 T€
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6.
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Nocksteinstraße
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138 T€
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-34,5 T€
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-55 T€
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48,5 T€
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7.
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Watzmannstraße Süd
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137 T€
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-29 T€
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-55 T€
|
53 T€
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Im Zug der Entwurfsplanung werden die Kosten fortgeschrieben und im jeweiligen Wirtschaftsplan angepasst veranschlagt.
Für die Finanzierung des Ausbaus werden Fremdmittel (Kredite) benötigt. Im Finanzplan (Wirtschaftsplan 2021) sind für Verteilungsanlagen im Bereich Fernwärme (Leitungsnetz und Hausanschlüsse) 400.000 € pro Jahr vorgesehen. Es ist geplant, die Laufzeit der Kredite mit den Abschreibungen deckungsgleich abzuschließen. Eine Ausführung von 2 bis 3 Bereichen pro Jahr kann damit realisiert werden. Einnahmen der Herstellungsbeiträge werden im Errichtungsjahr, Förderungen im Folgejahr eingehen.
Damit sich Hauseigentümer auf die Ausbaupläne der Gemeinde einstellen können, müssen diese über die aktuellen Beratungsergebnisse informiert werden. Alle angefragten Eigentümer sollen mit einem Anschreiben über die beratene/vorgesehene Zeitschiene informiert werden. Damit konkretisieren sich die Aussagen zum Anschlussinteresse und die Entwurfs- und Ausführungsplanungen können erstellt, weiterentwickelt und abgestimmt werden.
- Vorberatung im Finanzausschuss (Ja:8/ Nein:0) und im Werkausschuss (Ja:7/ Nein:0)
- Vorberatung im Werkausschuss (Ja:7/ Nein:0)