Kalkulation Fernwärmegebühren 2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2021
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Die Fernwärmegebühren wurden zuletzt im November 2020 kalkuliert (einjähriger Kalkulationszeitraum). Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde wie bereits im Vorjahr die Unterstützung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in Anspruch genommen.
Im Geschäftsbericht für 2020 sind für Überdeckungen aus den Vorjahren insgesamt 329 T€ an Rückstellungen gebildet worden. Davon stammen 225 T€ aus dem Jahr 2020 und 104 T€ aus dem Jahr 2019.
Aus der vorläufigen Nachkalkulation für 2021 ergibt sich vorrangig aufgrund höherer Energiekosten eine Unterdeckung von 215 T€.
Die verbleibenden 115 T€ Überdeckung aus den Vorjahren werden in die Kalkulation für 2022 übernommen und bei unveränderten Gebührensätzen für Grund- und Verbrauchsgebühr aufgezehrt.
Die Werkleitung schlägt daher vor, die aktuellen Gebühren
- Grundgebühr 2,40€ / Monat pro kW
Verbrauchsgebühr 5,8 Cent pro kWh
unverändert für 2022 beizubehalten
Beratung
GR Sven Kluba fragt nach, ob dieser Tagesordnungspunkt Auswirkung auf den Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil hat. Dies wird vom kaufmännischen Werksleiter Josef Unterrainer verneint.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Kalkulation zur Kenntnis und beschließt, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Fernwärmesatzung der Gemeinde Ainring (BGS-FWS) unverändert für 2022 zu belassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.01.2022 07:06 Uhr