Zur Anfrage von GR Kluba vom 18.01.2022 bzgl. der Gaisbergstraße in Hammerau, teilt das Tiefbauamt nachfolgendes mit:
Der Haushaltsansatz ist bereits seit 2016 im Haushalt und es gibt auch einen Beschluss vom Bauausschuss vom 06.06.16, jedoch relativ vage (in den nächsten Jahren).
Die Asphaltoberfläche der Gaisbergstraße ist noch als in Ordnung zu betrachten. Die Straße an sich ist jedoch zu schmal und eine Straßenentwässerung ist nicht vorhanden. Aus fachlicher Sicht sollte die Gaisbergstraße ausgebaut werden.
Darüber wird im Zuge der anstehenden Haushaltsberatungen zu entscheiden sein.
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Die Verwaltung gibt bekannt, dass folgende Vorgänge als „Angelegenheit der laufenden Verwaltung“ auf dem Verwaltungsweg erledigt wurden:
- Gemeindliches Einvernehmen der Bauvoranfrage zum Abbruch des ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäudeteils (Wiederkehr) und die Neuerrichtung diese Kubatur mit Einbau von 6 – 10 Wohnungen am Mitterweg in Ainring
- Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Mitterfelden A gem. § 31 Abs. 2 Bau GB zur Errichtung einer Mülltonnenbox/Geräteschuppens an das bestehende Wohnhaus in der Heubergstraße 102
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Die Verwaltung gibt ein Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 07.02.2022 bekannt. Dabei geht es um die Ermittlung der Priorisierung für mögliche Hochwasserschutzmaßnahmen am Mühlstätter Graben. Es wird mitgeteilt, dass sich demnach die Priorität von bisher Priorität 3 auf jetzt neu Priorität 2 erhöht. Damit ist der Mühlstätter Graben als Projekt in die Liste der Maßnahmen aufgenommen.
Genauere Details, wann nun genau mit der Aufnahme von Planungen und in der Folge mit der Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen begonnen wird, sind aus dem Schreiben nicht ersichtlich.
Bauamtsleiter Fuchs erläutert auf Nachfrage von GR Wimmer zum Planungsstand Hochwasserschutz konkrete, bereits im FNP festgesetzte Schutzmaßnahmen wie die Errichtung zweier Rückhaltebecken, Gewässerausbau und Flutmulde. Es gibt hierzu eine von der Gemeinde in Auftrag gegebene Studie, die jedoch aktualisiert werden muss.
Die Verwaltung wird hierzu noch nachfassen. Von Interesse vor allem für die betroffenen Grundeigentümer ist natürlich, wie viele Projekte noch vor Ainring auf der Liste sind und warum. Ideal wäre, wenn der zuständige Abteilungsleiter ggf. in einer Videozuschaltung in einer der kommenden Sitzungen dazu Auskünfte erteilen könnte.
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Zum Neubau des Siezenheimer Steges gibt Herr Bürgermeister nachfolgendes bekannt:
Aufgrund erfolgter Neuausschreibung der Baumaßnahme zur Saalachaufweitung und einer damit verbundenen Änderung des Baubetriebsablaufes wird der Kreuzungsbereich beim Siezenheimer Steg nun mit weit weniger Baustellenfahrzeugen befahren als ursprünglich vorgesehen.
Dies bedeutet, dass auf die angekündigte Vollsperrung des Stegs verzichtet werden kann. Im Einzelnen:
- Für die ab März beginnenden Arbeiten bleibt der Steg Werktags innerhalb der Baubetriebszeiten mit entsprechenden Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen im Kreuzungsbereich offen.
Eine kurzfristig notwendige Vollsperrung kann aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden, wird aber rechtzeitig angekündigt.
2. Werktags außerhalb der Baubetriebszeiten, also in den Abend- und Nachtstunden, ist der Steg ebenfalls offen.
3. Auch über das gesamte Wochenende gibt es keine Einschränkungen und der Steg ist frei zugänglich.
4. Für das gesamte Jahr 2022 bleibt der Steg in jedem Fall noch erhalten. Der Zeitpunkt des Abbruchs wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Damit bleibt der kleine Grenzverkehr erfreulicherweise während der gesamten Bauzeit der Aufweitungsmaßnahme mit Ausnahme des Stegabbruchs und Neubaus weitgehend erhalten.
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