Antrag auf Erlass einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche in Perach, nördlich der Bahnlinie


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.09.2022 ö beschließend 5

Vorgang

Mit Schreiben vom 01.09.2022 wird der Erlass einer Einbeziehungssatzung für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 2689 Gemarkung Ainring beantragt. Das Antragsgrundstück befindet sich nördlich der Bahnlinie an der Hallerstraße. 
Die Antragsfläche ist aus folgendem Kartenausschnitt ersichtlich:

Mit dem Erlass der Einbeziehungssatzung soll die Fläche zu dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Perach, nördlich der Bahnlinie, einbezogen werden. Damit sollen die Voraussetzungen zur Errichtung von 2 Zweifamilienhäusern für die Kinder und Schwester des Grundeigentümers ermöglicht werden.
Der Wunsch des Antragstellers ist nachvollziehbar. Die Nachfrage an Baugrundstücken in der Gemeinde, gerade auch für Einheimische, übersteigt das Angebot um ein Vielfaches.
Vorliegend erscheint ein erfolgreiches Satzungsverfahren grundsätzlich möglich. Das Antragsgrundstück liegt außerhalb des Suchkorridors einer möglichen Westtangente und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Ainring als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt.
Demnach können einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.
Diese Voraussetzungen liegen vor.
Aus städtebaulicher und ortsplanerischer Sicht ist die vorgesehene Bebauung vertretbar. Die Erschließung erfolgt über die Hallerstraße.

Beratung:

Beratung

GR Josef Ramstetter kann dem ganzen Vorhaben zustimmen, wenn die Bebauung der heimischen Bevölkerung zugeführt wird. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Einbeziehungsatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in Perach nördlich der Bahnlinie an der Hallerstraße (Aufstellungsbeschluss).
Mit den Antragstellern ist eine Kostenübernahmeerklärung für die Planungs- Gutachtens- und Beratungskosten abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2022 08:31 Uhr