Beschlussfassung zum Verkauf der Leerrohrinfrastruktur


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.09.2022 ö beschließend 4

Vorgang

In Folge der FTTH/B Eigenausbauszenarien der Deutschen Telekom, Deutschen Giganetz sowie Unsere Grüne Glasfaser, sollen die von der Gemeinde Ainring für Breitband bereits mitverlegte passive Breitbandinfrastruktur aus Leerrohren und Speednetrohren, in einem für alle Telekommunikationsanbieter offenen und transparentem Bieterverfahren, verkauft werden. 
Womit sie für die Erfüllung ihres eigentlichen Zwecks, der Versorgung der Bürger mit Breitband via Glasfaser, zugeführt werden können.  

Hierzu bereitet die Verwaltung, federführend vom Sachgebiet des Breitbandpaten zusammen mit der Kämmerei, dem Tiefbau sowie weiterer benötigter Abteilungen, die Unterlagen (Was, wo, wieviel, Preis) in Form einer Ausschreibung, bis zum 31.12.2022, auf. 

Alle bereits von der Gemeinde mitverlegten Rohre zum Zweck des Breitbandausbaus, aber auch diejenigen die sich aktuell noch im Bau befinden, wie z.B. Hallerstraße, in ein Angebotsformat mit Lage; Länge; Art; und Preis zusammengefasst. 



Hauswirtschaftliche Auswirkungen: 

Ja. Bei Verkauf in 2023 Auswirkungen auf den Haushalt durch Einnahmen anhand der Herstellungskosten. Hinzukommen Verwaltung und Eigenleistung. Genaue mind. Zahlen erst nach Ende der Zusammenstellung möglich.

Beratung

GR Dr. Christoph Werner möchte wissen, ob das Unternehmen die Rohre reparieren muss, wenn ein Rohr kaputt geht und dies vielleicht nur zu einem kleinen Weiler führt. Herr Plenz antwortet, dass die Firma aus technischer Sicht das Rohr reparieren muss, da sonst langsam die ganze Infrastruktur kaputt geht. GR Josef Ramstetter fragt nach, ob ein Unternehmen die Infrastruktur kaufen kann und dann selber die Straßen neu aufgräbt um Rohre zu verlegen. Es wird geantwortet, dass kein Unternehmen dies wirtschaftlich so durchführen wird. GR Ernst Peter sorgt sich darum, dass der Meistbietende die Infrastruktur erwirbt und nicht ausbaut oder sogar insolvent werden kann. Herr Plenz erklärt, dass der Verkauf in einem offenen und transparenten Bieterverfahren durchgeführt werden muss. Eine Klausel hinsichtlich einer Insolvenz kann im Vertrag mit aufgenommen werden, aber bringt der Gemeinde nichts. Die Bundesnetzagentur sagt in so einem Fall, dass die Gemeinde die Leitungen nur besitzen darf, da die Gemeinde kein Telekommunikationsanbieter ist. Folglich hat so eine Klausel auch eine Wertminderung der Infrastruktur von 10-15 % bei einem Verkauf. GR Stefan Eberl spricht die Vorteile eines Verkaufs an. Die Gemeinde bekommt Geld und die Bürger zeitnah schnelles Internet. GR Bernhard Dusch ergänzt, dass bei einem Nichtverkauf die Firma aufgräbt und alles länger dauert. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die bereits gebauten oder sich noch im Bau befindende passive Breitbandinfrastruktur, der Gemeinde Ainring, aus Leerrohren und Speednetrohren, für einen Verkauf mittels offenem und transparentem Bieterverfahren nach dem Haushaltgesetz und der Regelung in Art. 75 Abs. 1. GO, bis zum 31.12.2022 vorbereitet, sowie anschließend nach Art. 106 Abs. 1 Satz 2 GO ab dem Haushaltsjahr 2023 zum Verkauf in die Wege geleitet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2022 08:31 Uhr