Bauantrag zum Neubau einer Produktionshalle mit Verwaltung, Büros, Lager und Sozialräume (Bauabschnitt 1 im VBBP "Maschinenbau Hammerau B")
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.06.2024
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Die Gemeindeverwaltung hat das Landratsamt Berchtesgadener Land als Bauaufsichtsbehörde vom Verfahrensstand zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Maschinenbau Hammerau B“ informiert.
Der zugehörige Bauantrag für den Bauabschnitt 1 liegt im Landratsamt bereits aufgrund des straffen Zeitplanes vor und wurde dort parallel zum Bebauungsplan vorgeprüft. Da der Bebauungsplan nun kurz vor der Rechtskraft steht (voraussichtlich Amtsblattbekanntmachung am 25.06.2024), hat das Landratsamt die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen ausgelöst.
Da es sich um einen Sonderbau nach den Kriterien der bayerischen Bauordnung handelt, wäre lt. Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens der Bauausschuss zuständig.
Die Verwaltung bittet ausnahmsweise das gemeindliche Einvernehmen im Gemeinderat zu erteilen, um für den Bauwerber weitere 3 Wochen einzusparen.
Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich um eine Formalie, da der Bebauungsplan die bauliche Nutzung nach sehr strengen Kriterien vorgibt, somit durch den Bebauungsplan über das Baurecht bereits entschieden ist, und der Bauantrag diesem Bebauungsplan entspricht.
Auch im Landratsamt sind dankenswerter Weise alle Vorbereitungen getroffen, so dass rasch nach der Rechtskraft des Bebauungsplanes die Baugenehmigung erteilt werden kann.
Konkret wird also der erste von drei Bauabschnitten in Form einer Produktionshalle mit Verwaltung, Büros, Lager und Sozialräumen entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt. Das Gebäude hat Abmessungen von 48,75 x 100,85 m bei einer Wandhöhe von 7,35 m bzw. 10,35 m im Hallenbereich. Die Baukörper erhalten ein sehr flach geneigtes Dach mit 2%. Das Dach erhält eine extensive Dachbegrünung unter gleichzeitiger Nutzung mit PV-Modulen. Die Erschließung ist gesichert, Nachbarliche Einwände sind nicht bekannt und wurden auch im Bauleitplanverfahren nicht vorgetragen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu vorliegendem Bauantrag zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.12.2024 12:22 Uhr