Sachstand Reiteralm
Erster Bürgermeister Martin Öttl teilt zum Sachstand Reiter Alm mit, dass kürzlich der Eigentümer des Objektes im Rathaus vorgesprochen hat.
Er gab an, dass er nach wie vor mit Kaufinteressenten ins Gespräch -auch mit der Gemeinde- kommen will. Konkret überlege er aber auch, das Objekt zum Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen bzw. Asylbewerbern an die Regierung zu vermieten.
Erster Bürgermeister Martin Öttl hat sich daher an den Regierungspräsidenten, Herrn Dr. Konrad Schober, gewandt. Es wurde um Sachstandsmitteilung durch die Regierung gebeten, ob tatsächlich Vertragsverhandlungen geführt werden und um Mitteilung sämtlicher vorliegender Informationen. Wir möchten die Bürger nämlich umfänglich informieren. Sobald die Antwort von Herrn Regierungspräsident Dr. Schober vorliegt, werden wir berichten.
Luftkurort
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.05.2024, Beschlussnummer 66/2024, die Einstellung des Verfahrens zur Beantragung des Prädikats „Luftkurort“ beschlossen, da die durchschnittliche Übernachtungsdauer nicht erreicht wird. Die durchschnittliche Übernachtungsdauer ist ein „hartes“ Kriterium, welches erfüllt sein muss.
Mit Schreiben vom 19.06.2024 beantragte der Erste Vorsitzende des Heimat- und Tourismusvereins die Vorbereitungen für ein Fortbestehen der bisherigen Anerkennung als Luftkurort fortzusetzen. Die zweieinhalbseitige Begründung ging nicht auf die Übernachtungszahlen ein und lieferte keine Vorschläge, wie die Übernachtungszahlen gesteigert werden können. Das Schreiben wurde entsprechend an die Regierung von Oberbayern zur Klärung weitergeleitet. Die Regierung von Oberbayern teilte der Gemeinde Ainring mit Schreiben vom 08.07.2024 noch einmal die Auflagen mit, die bereits im Schreiben vom 27.02.2024 aufgeführt waren und die entsprechend zur Einstellung des Verfahrens durch den Gemeinderatsbeschluss geführt haben. Es wurde noch darauf hingewiesen, dass noch die Beherbergungsbetriebe mit weniger als 10 Betten abgefragt werden können. In den Sommerferien wurden die 13 Betriebe angerufen und angeschrieben. Von 2 Beherbergungsbetrieben kam eine Rückmeldung.
Mit Email vom 07.08.2024 wurden vom Ersten Vorsitzenden des Heimat- und Tourismusvereins gegenüber der Gemeinde die durchschnittliche Übernachtungsdauer eines größeren Hotelbetriebes in Ainring genannt. Diese belaufen sich nach Aussage des Ersten Vorsitzenden für die einzelnen Betriebe zwischen 3,9 und 4,2. Die Zahlen wurden ihm so vom Betreiber genannt. Genaue Zahlen für die Berechnung der durchschnittlichen Übernachtungen wurden nicht vorgelegt. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass ein anderer Beherbergungsbetreiber bestätigt, dass der Trend bei ihm zu 3-4 Übernachtungen geht.
Aufgrund dieser Email wurde von der Gemeinde bei beiden Betreibern per Mail die genauen Zahlen zum Stichtag 30.09.24 abgefragt. Die Gemeinde erhielt nicht nur die durchschnittliche Übernachtungszahl, sondern auch die genauen Zahlen der Übernachtungen und die Gästezahlen. Dabei kam als Ergebnis heraus, dass der eine Betrieb eine durchschnittliche Übernachtungsdauer von 2,7 hat und der andere Betrieb von 1,2. Hier gibt es also einen deutlichen Unterschied zu den vom Ersten Vorsitzenden gemachten Angaben.
Insgesamt wird festgestellt, dass die Gemeinde Ainring nach Aufsummierung aller vorliegenden Zahlen zum Stichtag 30.09.2024 eine durchschnittliche Übernachtungsdauer von 2,3 Nächten hat. In dem Wert sind die Rückmeldungen der beiden Kleinbetriebe enthalten. Die Berücksichtigung führte aber nur zu einer Erhöhung von 0,04.
Schlussendlich bleibt festzuhalten, dass die notwendige durchschnittliche Übernachtungsdauer für eine Fortführung des Prädikats „Luftkurort“ nicht erreicht wird und sich somit nichts am Beschluss vom 14.05.2024 ändert.