Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 16.07.2024 mit einem Bauantrag zur Nutzungsänderung einzelner Räume und Ertüchtigungsmaßnahmen am Gasthaus Ulrichshögl. Das gemeindliche Einvernehmen wurde seinerzeit verweigert, eine Baugenehmigung wurde nicht erteilt. Nunmehr liegt ein mit dem LRA abgestimmter Bauantrag vor, mit dem nachfolgende Änderungen umgesetzt werden sollen (gleiche Antragsgegenstände wie im Juli)
Detail Antragsgegenstände:
KG
1. Nutzungsänderungen:
Nutzungsänderung eines Gastraums mit Terrasse zu zwei Apartments mit Terrasse zur
gewerblichen Nutzung. Abbruch und Neuerrichtungen:
-Abbruch und Einbau von zwei neuen Eingangstüren zu den Apartments
- Abbruch und Umbau im Inneren des Gebäudes inkl. zumauern eines Fensters in der
Außenwand und Einbau einer Sauna
EG
Neuerrichtungen:
- Erker als Windfang im Osten
- Einhausung eines Speichers für die PV-Anlage im Osten
- Neuerrichtungen von Terrassenflächen im Westen
- Neuerrichtungen eines beh. WC im Inneren des Gebäudes
- Anpassungen (Abbruch und Schließungen) von Wanddurchlässen und Wänden an
den Betriebsablauf laut Plan
- Bestuhlung des Freisitzes / Terrasse
Nutzungsänderungen: Von Garderobe zu Büro und Eingangsbereich
OG
1. Neuerrichtungen:
Balkon mit Rettungsweg
Neubau eines Bades in ein Doppelzimmer
Anpassungen (Abbruch und Schließungen) von Wanddurchlässen und Wänden an
den Betriebsablauf
DG
Neuerrichtungen:
Von Trockenbauwänden, zur Unterteilung von Bädern und Zimmern zur gewerblichen
Nutzung. Errichtung (Verschiebung) einer Dachgaube an einer anderen Stelle als genehmigt
Nutzungsänderungen: Von einer Betriebsleiterwohnung in Zimmer mit Bädern zur gewerblichen Nutzung
Entgegen der Eingabeplanung vom Juli 2024 handelt es sich nicht mehr um ein Event-Location für Hochzeiten und Feiern, sondern nunmehr wieder um eine normale Gastwirtschaft mit Übernachtungsmöglichkeit. Dies sei nunmehr genehmigungsfähig.
Planungsrechtliche Situation:
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und muss nach § 35 Abs.4 Nr.1 BauGB beurteilt werden.
Das Grundstück befindet sich zudem im Landschaftsschutzgebiet Ulrichshögl.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Hinweise der Gemeindewerke:
Durch den geplanten Umbau des Gebäudes bzw. der Änderung der Gebäudenutzung ändert sich der Wasserbedarf der Nutzungseinheit.
Der Bauwerber muss in Absprache mit seinem Sanitär Fachplaner oder Installateur den Wasserbedarf gemäß dem gültigen technischen Regelwerk DIN 1988 prüfen und den Gemeindewerken Ainring diesen (Summendurchfluss und Spitzendurchfluss) ohne weitere Aufforderung mitteilen. Nach Prüfung der Daten wird festgelegt, ob ein neuer Trinkwasserhausanschluss erforderlich ist.
Hinweis zum Grundschutz Löschwasserversorgung:
Durch die öffentliche Wasserversorgung kann im Regelbetrieb am Hydranten eine max. Löschwassermenge von 48 m³/h als Grundschutz zur Verfügung gestellt werden. Die Löschwassermenge kann dabei über einen Zeitraum von 2 Stunden entnommen werden.
Nachbarliche Einwände:
Die Unterschriften wurden nicht eingeholt.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Im Zuge der Bearbeitung wurde Kontakt zur Baugenehmigungsbehörde gehalten. Das eingereichte Vorhaben wird als genehmigungsfähig erachtet.
Nach Auffassung der Verwaltung kann dem Bauantrag zugestimmt werden.
Beratung:
Für GR Wimmer ist es immer wieder dasselbe. Vorhaben die bereits gebaut sind, soll man hinterher zustimmen. Er glaubt auch nicht, dass sich der Bauherr an die Auflagen halten wird, auch bei Veranstaltungen. Weiter fehlt Ihm ein ganzheitliches Konzept, er kann dem nicht zustimmen. GR Ramstetter merkt an, dass er von Haus aus ablehnen wird.