Anpassung der Gebühren für das Erlebnisbad Ainring - 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Erlebnisbad Ainring


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2025 ö beschließend 4

Vorgang

Letztmals zum 01.04.2023 wurden die Benutzungs- und Eintrittsgebühren des Erlebnisbades durch den Gemeinderat angepasst. Bedingt durch die deutlich gestiegenen und absehbar weiter erheblich steigenden Ausgaben, ist eine Anpassung der Eintrittsgebühren aus Sicht der Finanzverwaltung nötig. Dies auch in Hinblick darauf, dass die Gebühren für mehrere zukünftige Jahre gelten sollen und die tariflichen Lohnsteigerungen als auch die normalen inflationsbedingten Mehrausgaben – insbesondere die erheblichen Energiekosten u. künftig erhöhten kalk. Kosten durch die Sanierungsarbeiten (Sprungturm u. neue Riesenrutsche) - damit etwas abgefedert werden sollen. Ein wie in der Vergangenheit geschehen zu langes Abwarten von nötigen Erhöhungen sollte möglichst nicht mehr stattfinden. Der Kostendeckungsgrad im Erlebnisbad belief sich nach Corona (Badesaison 2022, 2023 und 2024) zwischen 35 % und 39 %, wobei der gebührenbedingte Kostendeckungsgrad zwischen 26 % und knapp 33 % lag. Die Defizite lagen zwischen 464.000 €/Jahr und 523.000 €/Jahr (ohne Vermögenshaushalt, aber inkl. kalk. Kosten). Die Verluste werden also zu einem ganz wesentlichen Teil vom „Nichtnutzer“ (= Steuerzahler) getragen. 


Der Verwaltungs- und Finanzausschuss schlägt dem Gemeinderat folgende neuen Gebühren vor:

*Schüler einer allgemeinbildenden Schule, ordentlich Studierende an Uni/FH vom vollendeten 18. bis max. zum vollendeten 25. Lebensjahr mit Nachweis (Schülerausweis oder Immatrikulationsbescheinigung). Ansonsten Kinderregelung bis 18 Jahre.
**Für Kinder von 6 bis 18 Jahren, Schüler und Studenten bis max. 25 Jahre, Ehrenamtskarteninhaber und Schwerbehinderte ab GdB von 50 %, jeweils mit Nachweis.


Durch die im Schnitt ca. 15 %-ige Erhöhung (die für ca. 3 Jahre gelten sollte – somit im Schnitt p.a. etwa 5 % Erhöhung) könnten – bezogen auf die Basis des Jahres 2024 - ca. 38.000 € mehr an Eintrittsgeldern p.a. erwirtschaftet werden. Der KDG durch Gebühren würde sich damit auf ca. 38 % erhöhen. 

Beratung

GR Wolfgang Hirner äußert sich, dass er den ursprünglichen Vorschlag des Kämmerers im Verwaltungs- und Finanzausschuss sehr gut fand und er weiterhin für eine Erhöhung der Eintrittspreise um 10 Prozent ist. 
GR Dr. Friedhelm Schneider findet die Formulierung unglücklich, dass die Kosten von den Nichtnutzern getragen werden. Das Schwimmbad hält er für ein Aushängeschild der Gemeinde. Er würde es begrüßen, wenn Schwimmen als Schulsport mehr in den Fokus rücken würde. Des Weiteren bittet er darum zu prüfen, wie hoch die Einsparung an Energiekosten wäre, wenn man für das 50-Meter-Becken eine Abdeckung anschaffen würde. Auch könnte man die Attraktivität des Schwimmbades mit Aktionen wie Beach-Volleyball-Turnieren oder Disko-Schwimmen erhöhen. Kämmerer Thomas Schlosser erklärt, dass eine Abdeckung zuletzt 2018 geprüft wurde – mit dem Ergebnis, dass diese zum damaligen Zeitpunkt nicht wirtschaftlich gewesen wäre. In der vergangenen Amtsperiode versuchte der Arbeitskreis Schwimmbad, die Attraktivität zu verbessern. Sonderveranstaltungen wie Familientage oder Vollmondschwimmen haben allerdings zu keiner Erhöhung der Besucherzahlen geführt, sondern lediglich zu höheren Personalkosten. GR Dr. Schneider bittet darum, die Prüfung der Abdeckung einsehen zu dürfen. 
GR Ernst Peter hält die vorgeschlagenen Erhöhungen für moderat. GR Franz Wimmer ist ebenfalls der Meinung, dass die Preise den Bürgern zumutbar sind, zumal viele Nachbargemeinden Ainring um das Schwimmbad beneiden. Viele Kommunen können sich kein Schwimmbad mehr leisten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Erlebnisbad Ainring in der von der Verwaltung vorliegenden Fassung mit Stand vom 21.01.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Datenstand vom 25.02.2025 10:49 Uhr