Mit Gemeinderatsbeschluss vom 24.01.2023 erfolgte die 16. und derzeit letzte Änderungssatzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen. In dieser wurden zum 01.09.2023 die Kinderkrippen- und Kindergartengebühren sowie die Gebühren für die Nachmittagsbetreuung schrittweise angehoben. Zudem wurde die Geschwisterermäßigung auf 30 % für jedes weitere Kind angepasst.
In der Regel erfolgt eine Gebührenerhöhung alle zwei Jahre. Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgte zwischen 01.09.2019 und 01.09.2023 keine Gebührenerhöhung, um die Familien nicht weiter zu belasten. Gemäß Vorgaben des Gemeinderates aus den vorangegangenen Jahren legt die Verwaltung einen Entwurf zur turnusgemäßen Anpassung der Gebühren in den Kindertagesstätten vor.
Für die Kinderkrippen- und Kindergartengebühren wurde seitens der Verwaltung ein Vergleich der Kinderbetreuungsgebühren mit anderen Landkreiskommunen (als Anlage beigefügt) angefertigt. Es ist nach Auffassung der Verwaltung unabdingbar, die Nutzungsgebühren auch in Hinblick auf die weiter erheblich steigenden Personal- und Energiekosten zu erhöhen.
Die Personalkosten sind zwischen 01.04.2019 und 01.03.2024 um durchschnittlich 18,85% gestiegen. Im Vergleich dazu wurden in diesem Zeitraum die Gebühren (für die aktuell buchbaren Zeiten) für die Kinderkrippe um durchschnittlich 4,82% und für den Kindergarten um durchschnittlich 9,06% erhöht. Durch die angestrebte Gebührenerhöhung zum 01.09.2025 soll zudem der noch ausstehenden Tariferhöhung 2025 entgegengewirkt werden, diese dürfte erneut nicht unerheblich ausfallen. Die Tarifverhandlungen dazu werden erst im März 2025 abgeschlossen sein.
An dieser Stelle wird angemerkt, dass die Kommunen, welche im Vergleich der Kinderbetreuungseinrichtungen über dem Landkreisdurchschnitt liegen, die Gebühren bereits zum 01.09.2024 angepasst haben. Kommunen, welche unter dem Durschnitt liegen, werden auf Nachfrage hin überwiegend auch eine Gebührenerhöhung zum 01.09.2025 vollziehen, dadurch gilt eine nachträgliche Erhöhung der jeweiligen Landkreisdurchschnitte als gesichert.
Erhöhung der Kindergartengebühren
Bei den Kindergartengebühren liegt die Gemeinde aktuell im Schnitt 14,66 € pro derzeit buchbarer Buchungskategorie unter dem Landkreisdurchschnitt. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss schlägt dem Gemeinderat eine Gebührenerhöhung von 15,00 € je Buchungszeitkategorie vor, beginnend ab Kategorie > 3 bis 4 Std. (von 100,00 € auf 115,00 €).
Es muss angemerkt werden, dass die Eltern durch die Gebührenerhöhung nur minimal belastet werden, da der Freistaat Bayern jedes Kind ab drei Jahren seit April 2019 mit 100,00 € im Monat bezuschusst. Vor der Gewährung des Zuschusses waren die Kindergartengebühren für die Gebührenzahler daher deutlich höher als jetzt. Bis einschließlich März 2019 mussten die Eltern für die niedrigste Buchungskategorie von > 3 bis 4 Std. einen Elternbeitrag in Höhe von 80,00 € monatlich entrichten. Bezogen auf die derzeitige Belegung ergeben sich dadurch Mehreinnahmen in Höhe von ca. 45.000,00 €/Jahr.
Erhöhung der Krippengebühren
Bei den Kinderkrippengebühren liegt die Gemeinde aktuell im Schnitt 36,78 € pro derzeit buchbarer Buchungskategorie unter dem Landkreisdurchschnitt. Hier schlägt der Verwaltungs- und Finanzausschuss eine Verdoppelung der jeweiligen Gebühren pro Buchungskategorie vom Kindergartenbereich vor. Dadurch würde man nach aktuellem Stand ebenfalls leicht über dem Landkreisdurschnitt liegen und würde noch folgende Gebührenerhöhungen der Nachbarkommunen abfedern.
Die Gebührenerhöhung in diesem Bereich wird als gerechtfertigt erachtet, da Krippenkinder aufgrund ihres Alters und Könnens definitiv mehr Aufmerksamkeit und Betreuung durch die jeweiligen Mitarbeiter/innen benötigen. Aufgrund des erhöhten Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufwands werden diese Kinder nach den Reglungen des BayKiBiG mit einem Gewichtungsfaktor von 2,0 (Kindergartenkinder 1,0) gefördert. Auch im Bereich der Kinderkrippe werden die Eltern auf ihren Antrag hin beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) seit Januar 2020 in Höhe von 100,00 € monatlich entlastet.
Bezogen auf die derzeitige Belegung ergeben sich dadurch Mehreinnahmen in Höhe von ca. 29.000,00 €/Jahr.
Die freien Träger von Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde sind gehalten, Ihrerseits die Gebühren an die der Gemeinde anzupassen, so dass gleiche Gebühren in allen Einrichtungen im Gemeindebereich bestehen. Dadurch können die jährlichen Defizite dieser beiden Kindertagesstätten ebenfalls vermindert werden.
Erhöhung der Gebühren in der Nachmittagsbetreuung
Im Bereich der Nachmittagsbetreuung schlägt die Verwaltung eine Gebührenerhöhung in Höhe von 10,00 € pro Buchungskategorie vor. Durch die zusätzliche Gruppe seit 11/2021 sind auch in diesem Bereich die Personalkosten enorm gestiegen.
Bezogen auf die derzeitige Belegung ergeben sich dadurch Mehreinnahmen in Höhe von ca. 10.000,00 € /Jahr.