2. Änderung Mitterfelden Nordwest-Gemeinbedarfsflächen - Aufstellungsbeschluss -
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.02.2025
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Für die aktuell geplanten Nutzungen im Bereich Mitterfelden, Nähe Kreisverkehr Schmidinger Weiher, südlich und nördlich der Schwimmbadstraße, ist eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Mitterfelden Nordwest – Gemeinbedarfsflächen“ in zwei Änderungsverfahren nötig.
Der Flächennutzungsplan wird im parallelverfahren entsprechend fortgeschrieben.
Durch diese Änderungsverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung der Freizeitanlagen im Süden der Schwimmbadstraße, die Neuschaffung von Pkw-Stellplätzen östlich des Schwimmbadgeländes und für die Ausweisung eines Sondergebietes für Einzelhandel geschaffen werden. Für letzteres gibt es bereits einen Aufstellungsbeschluss.
Auch die Neuordnung der Freizeitanlagen erfordert eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes, der in Form der 2. Änderung erfolgen soll.
Der beabsichtigte Änderungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Mitterfelden Nordwest – Gemeinbedarfsflächen“ ist aus folgendem Kartenausschnitt ersichtlich:
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Mitterfelden Nordwest – Gemeinbedarfsflächen“ (Aufstellungsbeschluss).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Datenstand vom 09.04.2025 08:14 Uhr