Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für eine Bauparzelle für Einheimische am Rupertiweg in Ainring


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 6

Vorgang

Mit Schreiben vom 01.04.2021 wird der Erlass einer Einbeziehungssatzung für eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 36/2 der Gemarkung Ainring beantragt. Das Antragsgrundstück befindet sich im Nordosten des Dorfes Ainring am Rupertiweg.
Die Antragsfläche ist aus folgendem Kartenausschnitt ersichtlich:

Mit dem Erlaß der Einbeziehungssatzung soll die Fläche zu dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ainring einbezogen werden. Damit sollen die Vorraussetzungen zur Errichtung eines Wohnhauses für eine junge einheimische Familie ermöglicht werden. 

Der Wunsch der Antragsteller ist nachvollziehbar. Die Nachfrage an Baugrundstücken in der Gemeinde gerade auch für Einheimische übersteigt das Angebot um ein Vielfaches. 

Vorliegend erscheint ein erfolgreiches Satzungsverfahren möglich. Dies ist auch mit der Bauaufsichtsbehörde grob vorabgestimmt. Rechtsgrundlage für die Einbeziehungssatzung ist § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. 

Demnach können einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.
Diese Voraussetzungen liegen vor.
Zwischen dem Antragsgrundstück und dem weiter östlich angrenzenden Bebauungsplangebiet (Ainring A – dieser Bebauungsplan grenzt auch auf der Südseite an) befindet sich ein Grundstück, welches dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ainring zuzuordnen ist. Das ist gesichert, denn die Gemeinde hat diese Meinung auch bei der Erschließungsbeitragsabrechnung vertreten und es wurden auch Baugenehmigungen auf Grundlage von § 34 BauGB erteilt.
Die Fläche ist auch durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt. Östlich grenzt das elterliche Wohnhaus an. Südlich auf der Antragsfläche befindet sich ein Parkplatz für die in der Nähe befindliche Gastwirtschaft. Südlich angrenzend an die Antragsfläche befindet sich die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ainring A“ befindliche Fläche „Neuwirtsgrundstück“ mit überwiegend gewerblichen Nutzungen in Form von Gebäuden, Verkehrs- und Lagerflächen:

Aus städtebaulicher und ortsplanerischer Sicht ist die vorgesehene Bebauung ohne weiteres vertretbar. 
Die Erschließung erfolgt über den Rupertiweg. Hierzu ist jedoch derzeit der vorhandene öffentliche Grund zu schmal. Im Zuge des Satzungsverfahrens ist der öffentliche Weg Fl.Nr. 38 zu verbreitern, um eine ausreichende Erschließung sicher zu stellen. Dies ist mit dem Grundeigentümer besprochen und wird im Zuge des Satzungsverfahrens vollzogen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB am Rupertiweg in Ainring (Aufstellungsbeschluss).
Es ist eine Kostenübernahmeerklärung mit den Antragstellern abzuschließen für die Planungs-, Gutachtens- und Beratungskosten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2021 10:49 Uhr