Bebauungsplan "Heubergstraße-Ost" Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 12.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.10.2021 ö beschließend 3.2

Vorgang

Der Bebauungsplan „Heubergstraße – Ost“ lag in der Zeit vom 11. August bis 13. September gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus, zugleich wurde den Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Nachfolgende Stellungnahmen wurden abgegeben (siehe Abwägungstabelle Be-Plan „Heubergstraße Ost“):

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Abwägungen wie vorgetragen vorzunehmen.
Der Bebauungsplan „Heubergstraße Ost“ in der Fassung vom 12.10.2021 mit Satzung und Begründung vom 12.10.2021 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (Satzungsbeschluss).  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.03.2022 12:40 Uhr