Der Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mitterfelden Nordwest/Gemeinbedarf“ erfolgte durch den Gemeinderat am 16.10.2018.
Auslöser war unter anderem die befristete Baugenehmigung für den Containerkindergarten. Die Gemeinde ist gefordert, einen endgültigen Standort für den Kindergarten zu finden und planungsrechtlich festzulegen.
In diesem Zuge hat die Gemeinde auch noch eine ganz Reihe weiterer Planungserfordernisse gesehen, so dass letztlich beschlossen wurde, das nun als Bebauungsplanentwurf vorliegende Gesamtquartier zu überplanen und neu zu ordnen.
Diverse Gespräche mit Anwohnern, aber auch mit den Vereinen wurden geführt. Die Vorstellungen der Vereine wären grundsätzlich planungsrechtlich im vorliegenden Entwurf abgebildet. Mögliche Realisierungswünsche sind weiteren grundsätzlichen Beschlussfassungen in den Gremien vorbehalten.
Mit der Entwurfsplanung bzw. dem Rahmenplan vom 08.12.2020 erfolgte in der Zeit vom 31.12.2020 bis zum 15.02.2021 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB). Die abgegebenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Bauausschusses vom 16.03.2021 vorgetragen und behandelt. Die Abwägung erfolgte in Zustimmung des Bauausschusses.
In der Bauausschusssitzung vom 12.10.2021 wurde das Planungsbüro Breunig mit der Erstellung der Entwurfsplanung des Rechtsplanes und das Büro Fisel und König mit der Durchführung der Grünordnungsplanung und des Umweltberichtes beauftragt. Ebenfalls ausgearbeitet wurden die Gutachten zur speziellen artschutzrechtlichen Prüfung (saP) durch das Fachbüro Biologie, Herr Christoph Junge, und zum Hochwasserschutz durch das Ingenieurbüro Aquasoli. Die Ergebnisse wurden im Bauausschuss bekannt gegeben und in die Unterlagen eingearbeitet.
Mit der schalltechnischen Untersuchung wurde das Büro Möhler + Partner Ingenieure AG in München beauftragt.
Zwischenzeitlich erfolgte die Ausarbeitung des Planentwurfes für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mitterfelden Nordwest/Gemeinbedarf“ mit dem nun die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen kann.
Der Planentwurf wird den Mitgliedern des Bauausschusses durch die Bauverwaltung vorgestellt.
Beratung:
Bauamtsleiter Fuchs berichtet zunächst, dass Herr Breunig wegen einer akuten Erkrankung nicht zugeschaltet werden kann, er wird daher den Bebauungsplanentwurf erläutern. Zunächst umreißt Fuchs die Planungsnotwendigkeiten, die zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes geführt haben und erläutert die einzelnen Festsetzungen innerhalb des Plangebietes. Die Festsetzungen und mögliche Nutzungen wurden mit den Vereinen abgestimmt. In seinen Ausführungen verweist er auf die planerische Festsetzung des Kreisverkehrs an der Einmündung der BGL 18 zur BGL 10, dies ermöglicht eine zukünftige Umsetzung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Weiter erläutert Fuchs das vorgeschlagene Grünordnungskonzept und stellt die notwendigen naturschutzfachlichen Ausgleichsflächen vor.
Bgm. Öttl unterstreicht die Notwendigkeit der Planung, diese sei extrem wichtig für die künftigen Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes wird sich auch die Verkehrssicherheit erhöhen und verbessern. Der vorliegende, durchdachte Planentwurf ist die Grundlage zur Umsetzung zahlreicher Projekte.
GR Ramstetter fragt nach bzgl. der festgesetzten Grünflächen innerhalb des Bebauungsplanes, ob diese bei erhöhtem Platzbedarf in der Zukunft reduziert werden können. Hierzu erläutert Bauamtsleiter Fuchs, dass dies möglich wäre, jedoch dann an anderer Stelle ein Ausgleich eingebracht werden muss.
GR Wimmer begrüßt die schlüssige Planung.