4. Änderung des Flächennutzungsplanes - Feststellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2024
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Der Entwurf des Änderungsplanes zur 4. Änderung des FNP der Gemeinde Ainring mit Begründung und Umweltbericht lag in der Zeit vom 12.06.2024 bis zum 15.07.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus, zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Der Bauausschuss traf im öffentlichen Teil der Sitzung am 23.07.2024 die Abwägungen der eingegangenen Stellungnahmen. Das Verfahren zur 4. Änderung des FNP der Gemeinde Ainring ist ordnungsgemäß durchgeführt worden.
Der Feststellungsbeschluss ist lt. Geschäftsordnung durch den Gemeinderat zu fassen.
Beratung
GR Josef Ramstetter ist dagegen, weil erst alle Dachflächen der Gemeinde überprüft und ggf. genutzt werden sollen. Ohne Speicher ist für ihn auch keine Lösung, da tagsüber der Strom verkauft wird und nachts der Strom teuer eingekauft werden muss. Die Flächen werden intensiv landwirtschaftlich genutzt und darum sollten diese nicht für einen Solarpark genutzt werden. Schlechtere Flächen wären ihm lieber. Erster Bürgermeister Martin Öttl berichtet, dass ein Speicher geplant ist. Das ist mit im Bebauungsplan aufgenommen. GR Christian Stehböck war anfangs skeptisch, hat sich aber überzeugen lassen. Andere wertvolle Flächen werden genutzt, um Pflanzen für Biogas anzubauen.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ainring in der Fassung vom 23.07.2024 fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3
Datenstand vom 04.12.2024 12:20 Uhr