Vorhabenbezogener Bebauungsplan Bürgersolarpark Ainring - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö beschließend 5.2

Vorgang

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bürgersolarpark Ainring lag in der Zeit vom 12.06.2024 bis zum 15.07.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus, zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Der Bauausschuss traf im öffentlichen Teil der Sitzung am 23.07.2024 die Abwägungen der eingegangenen Stellungnahmen. Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bürgersolarpark Ainring ist ordnungsgemäß durchgeführt worden. 

Da es sich bei dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan um die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes handelt, ist der Satzungsbeschluss lt. Geschäftsordnung durch den Gemeinderat zu fassen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bürgersolarpark Ainring“ in der Fassung vom 23.07.2024 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Datenstand vom 04.12.2024 12:20 Uhr