Einstellung sämtlicher Vorbereitungen sowie der Durchführung eines Ratsbegehrens zum Thema Reiteralm
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2024
Beratungsreihenfolge
Vorgang
In der Sitzung des Gemeinderates vom 23.07.2024, Beschluss-Nr.: 98/2024, wurde folgendes beschlossen:
- Der Gemeinderat leitet über die Angelegenheit „psychosomatische Reha-Klinik Reiter Alm“ ein Ratsbegehren ein. Als Termin für den Bürgerentscheid wird der 20. Oktober 2024 festgelegt.
- Die Fragestellung auf dem Stimmzettel lautet:
„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde sämtliche Planungen für eine psychosomatische Rehaklinik auf der Reiter Alm am Högl weiterführt?“
- Zum Abstimmungsleiter wird der Erste Bürgermeister Martin Öttl berufen.
- Die Information an die Bürgerinnen und Bürger erfolgt über die Gemeindezeitung, 2 Seiten BI und 2 Seiten Gemeinde unter Einbeziehung der Firma Brüderl und Grundeigentümer.
In Vollzug dieses Beschlusses hat die Verwaltung sämtliche Vorbereitungen zur Durchführung eines Ratsbegehrens angesteuert.
Am 14. August 2024 hat Familie Brüderl der Gemeinde schriftlich mitgeteilt, dass sie vom Kaufvertrag der Reiter Alm zurückgetreten sind und das Projekt „psychosomatische Reha-Klinik Reiter Alm“ nicht mehr umsetzen werden.
Da eine Realisierung durch diesen Rückzug der Familie Brüderl nicht mehr möglich ist, sind weitere Planungen hinsichtlich des Flächennutzungsplanes und hinsichtlich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hinfällig. Selbst wenn der in Aussicht genommene Bürgerentscheid positiv für das Projekt ausgefallen wäre, ist eine Umsetzung ohne Vorhabenträger rechtlich und tatsächlich unmöglich. Demzufolge wäre die Durchführung des Bürgerentscheides zwecklos.
Um weitere Kosten zu vermeiden, wurden die Vorbereitungen des Bürgerentscheides daher bereits gestoppt. Formell ist aber die Entscheidung, das eingeleitete Ratsbegehren zu beenden, durch den Gemeinderat zu treffen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das eingeleitete Ratsbegehren zum Thema „psychosomatische Reha-Klinik Reiter Alm“ zu stoppen und zu beenden. Der Beschluss des Gemeinderates vom 23.07.2024, Beschluss-Nr.: 98/2024, wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.12.2024 12:18 Uhr